Nach den Corona-Ausbrüchen in der Fleischindustrie gab es eine Anweisung des Landes, regelmäßig testen zu lassen. In einigen Landkreisen war der Anlauf zur Umsetzung schwierig.
In den nächsten Tagen beginnen aufgrund einer Anordnung des Landes Corona-Routinetests unter den Mitarbeitern größerer Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen.
Die Landkreise Emsland und Cloppenburg hatten dazu noch Nachfragen an das Sozialministerium. Dabei ging es beispielsweise um die Betriebsgröße. Alle Landkreise hätten in dieser Frage selber Entscheidungen treffen müssen, sagte ein Sprecher des Kreises Cloppenburg. Ein Sprecher des Ministeriums verwies wiederum auf das eigene Ermessen der Landkreise. "Wir haben auch nicht gesagt, die Landkreise sollen testen, sondern die Unternehmen sind verpflichtet, selber zu testen."
Unklare Anweisungen
Das Land hatte verfügt, dass in Schlacht- und Zerlegebetrieben nur noch Personen arbeiten dürfen, die mindestens einmal in zehn Tagen negativ auf Covid-19 getestet wurden. Ausgenommen sollen kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten sein. Es gehe dabei um große Betriebe mit vielen Werkarbeitern.
Dies sei aber anfangs nicht eindeutig gewesen, sagte eine Sprecherin des Landkreises Emsland. Zunächst habe es geheißen, dass die Verordnung für sämtliche Schlacht- und Zerlegebetriebe gelte, danach erst sei davon die Rede gewesen, dass es ein Ermessen gebe: "Das ist uns gegenüber aber nicht so deutlich gemacht worden und es steht auch nicht so in dieser Weisung drin." Inzwischen seien diese Fragen allerdings geklärt. Mit der Beschränkung auf größere Betriebe schrumpfte die Zahl der betroffenen Unternehmen im Landkreis von 27 auf sechs.
Im Landkreis Osnabrück liegt die Grenze bei zehn Mitarbeitern - bis zu dieser Zahl würden keine Tests angeordnet, sagte ein Kreissprecher. Dieselbe Grenze gilt im Landkreis Cloppenburg - es gebe dort aber kaum Betriebe, die so klein sind. Die Unternehmen müssen die Tests selber organisieren und bezahlen. Bei positiven Fällen müssen die Labore laut Gesetz automatisch die zuständigen Gesundheitsämter informieren - über positive Fälle würden die Behörden also auf jeden Fall informiert.