Obwohl die Afrikanische Schweinepest im Sommer nur auf einem Hof ausgebrochen war, hatten rund 300 Betriebe im Emsland die Konsequenzen zu tragen. Anfang Oktober wurde die Sperrzone aufgehoben - hat sich das Leben dort nun normalisiert?
Nach dem Ende der wegen der Afrikanischen Schweinepest eingerichteten Sperrzone in Westniedersachsen können die betroffenen Betriebe in der Region langsam wieder zu den gewohnten Abläufen übergehen. Die wirtschaftlichen Folgen stehen nach Expertenansicht aber noch nicht abschließend fest.
„Diejenigen, die eine Ertragsausfallversicherung hatten, kommen mit einem blauen Auge davon“, sagte Georg Meiners, Präsident der Landvolk-Verbandes im Emsland. Es werde aber auch Betriebe geben, die nicht wieder neue Tiere einstallen könnten.
Das Schlachtproblem
Rund 300 Betriebe mit rund 200 000 Tieren rings um das emsländische Emsbüren gehörten von Anfang Juli bis Anfang Oktober zu einer Sperrzone mit erheblichen Einschränkungen. Tatsächlich hatte es nur einen einzigen Fall der Afrikanischen Schweinepest.
Trotz einer Erlaubnis, die Tiere schlachten zu dürfen, fanden sich kaum Abnehmer für die schlachtreifen Schweine. Obwohl bei keinem Tier die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde, mussten die Schweine gesondert geschlachtet werden. Das Fleisch musste vor der Verarbeitung erhitzt werden.
Die meisten Tiere wurden nun nach Aufhebung der Sperrzone lebend nach Italien zum Schlachten gebracht, einige auch nach Polen und nach Süddeutschland. Wegen des langen Transportweges sei das aus Sicht des Tierwohls zwar keine gute Lösung gewesen, räumte Meiners ein. „Bloß war in dieser Zeit nichts anderes möglich.“
Die Betriebe hätten zusehen müssen, die überschweren Tiere möglichst schnell verkaufen zu müssen. Dass es nicht möglich gewesen war, ausreichend Schlachtkapazitäten für die Tiere aus der Sperrzone zu finden, habe ihn überrascht, sagte Meiners. „Da müssen wir bei der Vertragsgestaltung nacharbeiten.“
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ISN: Sperrzonen sollten nur ein, zwei Monate gelten
Der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Torsten Staack, sieht hingegen eher die EU-Kommission und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Verantwortung, weniger die Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen.
Es sei zu verantworten gewesen, die Dauer der Sperrzone auf einen oder zwei Monate zu verkürzen, das wäre für die Betriebe verkraftbar gewesen. Das sei bei einem ähnlich gelagerten Fall in Mecklenburg-Vorpommern zuvor auch so geschehen. Aber weil vor dem Fall im Emsland die Krankheit auch bei einem Hausschweinbetrieb in Baden-Württemberg ausgebrochen war, habe die EU-Kommission die zeitliche Verkürzung der Sperrzone nicht genehmigt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hätte sich in dieser Sache mehr einsetzen müssen, kritisierte Staack. Er wies auch nochmals auf einen staatlichen Entschädigungsfonds hin, den Italien aufgelegt hatte.
Die Landwirte müssten aber nach dieser Erfahrung aber vor allem individuell besser vorsorgen, sagte Meiners. „Für uns als Berufsstand bleibt es, zu mahnen, dass man sich gegen solche Fälle absichert als Betrieb.“ Jeder einzelne müsse Vorsorge treffen.
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Gülle kann nicht ausgebracht werden
Ein weiteres Problem sei die in den vergangenen drei Monaten aufgelaufene Gülle, die ebenfalls nicht auf den Flächen ausgebracht werden konnte. Seit 1. Oktober gelte für die Gülle eine Sperrfrist - die Landwirte dürfen im Moment also keine Gülle mehr fahren, auch wenn die Güllefässer auf den Höfen voll seien.
Emsland-Landvolk-Präsident Georg Meiners, hofft, dass das Land für die betroffenen Betriebe schnell eine Ausnahmegenehmigung erteile. Noch sei das Ausbringen von Gülle auf den Grünflächen fachlich zu rechtfertigen, weil die Pflanzen noch wachsen und damit die Nährstoffe aufnehmen. „Je weiter man das im Winter macht, desto weniger macht das auch fachlich Sinn“, sagte Meiners.