Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Energiepreisbremse, Poststreik, Kfz-Versicherung: Änderungen im März
Im März ändert sich einiges für Bürger und Bürgerinnen, von Zeitumstellung bis zur Energie. Wir geben eine Übersicht.
Wer hat an der Uhr gedreht? Im März steht wieder die bei vielen unbeliebte Zeitumstellung an. Es ändert sich jedoch auch einiges andere, unter anderem wichtige Regeln zu Corona. Auch bei der Energiepreisbremse passiert im März etwas.
Energiepreisbremse
Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme. Diese werden rückwirkend auf den Januar und Februar berechnet. Was müssen Verbraucher und Verbraucherinnen dafür tun? Nichts. Denn die Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.
200-Euro-Pauschale für Studierende und Fachschüler
Lang erwartet, nun kann sie beantragt werden: Die Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.
Wann kommt die 200-Euro-Einmalzahlung für Agrarstudenten?
Zeitumstellung auf Sommerzeit
In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.
Streik bei der Post
Für Kunden der Deutschen Post könnte es wieder Behinderungen geben: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Corona: Masken- und Testpflicht enden
Die letzten Maßnahmen zum Schutz vor Corona fallen weg: Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März. Besucher müssen noch bis zum 7. April eine Maske tragen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg.