März - das ändert sich für Bürger

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Christel Grommel | am

Energiepreisbremse, Poststreik, Kfz-Versicherung: Änderungen im März

Im März ändert sich einiges für Bürger und Bürgerinnen, von Zeitumstellung bis zur Energie. Wir geben eine Übersicht.

Wer hat an der Uhr gedreht? Im März steht wieder die bei vielen unbeliebte Zeitumstellung an. Es ändert sich jedoch auch einiges andere, unter anderem wichtige Regeln zu Corona. Auch bei der Energiepreisbremse passiert im März etwas.

Energiepreisbremse

Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme. Diese werden rückwirkend auf den Januar und Februar berechnet. Was müssen Verbraucher und Verbraucherinnen dafür tun? Nichts. Denn die Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.

200-Euro-Pauschale für Studierende und Fachschüler

Lang erwartet, nun kann sie beantragt werden: Die Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

Endlich: Ab Mitte März können Studierende und Fachschüler in Niedersachsen die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, die aufgrund der Energiekrise zugesagt wurde.

Zeitumstellung auf Sommerzeit

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.

Streik bei der Post

Für Kunden der Deutschen Post könnte es wieder Behinderungen geben: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Corona: Masken- und Testpflicht enden

Die letzten Maßnahmen zum Schutz vor Corona fallen weg: Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März. Besucher müssen noch bis zum 7. April eine Maske tragen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg.

Mit Material von dpa

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