Immer noch fehlen Grundsteuererklärungen. In Niedersachsen drohen jetzt Strafen, rückwirkend ab dem 1. Februar.

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Christel Grommel | am

Fehlende Grundsteuererklärung: Diese Strafen drohen in Niedersachsen

Wer in Niedersachsen noch immer keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, muss Strafe zahlen - auch rückwirkend.

Nun wird es ernst: Das Land Niedersachsen hat Strafen festgelegt, wenn Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen noch keine Daten zur Grundsteuer eingereicht haben. Das berichtete der NDR. Seit Montag verschicken die Finanzämter in Niedersachsen Erinnerungsschreiben. Ab dann bleiben noch vier Wochen, um die Grundsteuererklärung einzureichen. Wer weiter nicht reagiert, muss 25 Euro pro Monat Strafe zahlen - und zwar rückwirkend ab 1. Februar. Die Finanzämter versenden schrittweise knapp 500.000 dieser Briefe, die Abgabequote in Niedersachsen liegt bei rund 86 Prozent.

Gute Lage könnte teurer werden

Erwartbar ist, dass Eigentümer in guten Lagen, wie etwa im Stadt- oder Ortskern, mehr zahlen müssen. Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, hängt in Zukunft von drei Faktoren ab: Der Lage, der Größe des Grundstücks und der Wohnfläche in Quadratmetern. Das neue Grundsteuer-Modell gilt ab 2025. Es laufen allerdings schon in mehreren Bundesländern Musterklagen gegen die neue Grundsteuer. Steuerzahlerbund und Eigentümerverband „Haus und Grund“ halten die Berechnung für verfassungswidrig. In Niedersachsen sind allerdings keine Musterklagen eingegangen, denn das Land hat eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

Mit Material von NDR, spiegel.de
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