Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat gestern (27. Oktober) einem Widerspruch gegen die Genehmigung stattgegeben.
Der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ hatte gegen die Abschussgenehmigung Widerspruch eingelegt und nun Recht bekommen. Der Verein hatte bemängelt, dass durch die Abschussgenehmigung auch andere Wölfe aus dem Rudel geschossen werden dürften, wenn der Wolf GW2888m, für den die Abschussgenehmigung galt, nicht identifiziert werden muss. Umweltminister Olaf Lies hat umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Oldenburg angekündigt. „Selbstverständlich ist die heutige Entscheidung zu akzeptieren. Gleichzeitig haben wir eine andere Auffassung, wie die entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes auszulegen sind. Wir werden daher umgehend in nächster Instanz in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen“, so Lies.
Lies: Abschüsse so unmöglich gemacht
Der Minister begründete die Beschwerde: Aus seiner Sicht sei der Paragraph 45a des Bundesnaturschutzgesetz für Ausnahmegenehmigungen zu restriktiv ausgelegt worden. Man begründe die Ausnahmegenehmigungen von Seiten des Ministeriums immer mit größtmöglicher Sorgfalt. „Das Oldenburger Gericht verlangt hier allerdings einen noch wesentlich restriktiveren Weg, der künftige Abschüsse faktisch unmöglich machen könnte. Die verlangte Beobachtung der Wölfe mit Kameras und entsprechenden Personen hat mit dem, was in der Realität umsetzbar ist, nicht mehr viel zu tun.“ Es sei damit alles andere als sicher, dass Problemwölfe künftig überhaupt noch entnommen werden dürften.
400 Wölfe allein in Niedersachsen
Olaf Lies verwies auch auf die rasant wachsende Population von Wölfen in Niedersachsen. „„Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht. Auch das müssen wir im Blick behalten, denn die Konflikte werden in den heute schon stark betroffenen Regionen eher noch zunehmen.“ Hier müsse man handelsfähig bleiben. Gerade in betroffenen Gebieten müssten sich Menschen auf einen handlungsfähigen Staat verlassen können. Die Identifikation einzelner Wölfe dürfe nicht dazu führen, dass Wölfe unantastbar seien, selbst die, die Pferde und Rinder reißen.