Bruderhähne im Stall

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Christel Grommel | am

Geflügelzüchter in Niedersachsen befürchten Wettbewerbsnachteil

Seit dem 1. Januar ist das Kükentöten verboten. Niedersachsens Geflügelzüchter sind nun besorgt, dass ein Wettbewerbsnachteil entstehen könnte.

Grund der Besorgnis: Die europäischen Mitbewerber dürfen weiterhin männliche Küken töten. Verbandssprecher Friedrich Otto Ripke sieht dadurch ein Risiko für "schwere Wettbewerbsnachteile".

Laut Ripke hätten die Niederlande durch das Gesetz in Deutschland einen Preisvorteil von zwei Cent pro Ei. Zudem könnten deutsche Unternehmer weibliche Legehennen-Küken im Ausland kaufen und das Gesetz so umgehen.

Tierschutzbund will noch mehr

Das neue Gesetz verbietet seit dem 1. Januar ebenfalls Eingriffe wie Geschlechterbestimmung und Abbruch der Bebrütung ab dem siebten Tag. Dafür gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis 2024.

Dem Deutschen Tierschutzbund geht das noch nicht weit genug. Dieser nannte das Gesetz "überfällig" und forderte Maßnahmen, die noch weiter gehen. So sollten auch Eier mit Embryonen nicht mehr wie bisher untersucht und vernichtet werden dürfen. Für die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne müssten strengere Auflagen gelten.

Mit Material von NDR

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