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Grüne wollen Auskunftspflicht zu Wolfsabschüssen
Muss das Land Abschussgenehmigungen von Wölfen öffentlich machen? Drei Grünen-Politiker wollen dies vor dem Staatsgerichthof in Bückeburg einklagen.
Zu den Abschussgenehmigungen im Februar hatten drei Grünen-Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag eine Kleine Anfrage gestellt.
Das Umweltministerium lehnte die Herausgabe der Informationen jedoch ab. Die Begründung lautete, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Olaf Lies hatte in der Vergangenheit beklagt, dass Wolfsberater bedroht worden seien und Störer versucht hätten, die Abschüsse zu verhindern.
Die Grünen wollten diese Begründung nicht akzeptieren und zogen deshalb vor das höchste Verfassungsgericht im Land.
Entscheidung erst im Februar
In einer mündlichen Verhandlung befragten die Richter am Staatsgerichtshof Vertreter der Landesregierung. Unter anderem wurde der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, erwartet.
Eine Entscheidung zur Auskunftspflicht wird erst am 8. Februar erwartet. Das gab eine Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag nach der mehr als zweistündigen Verhandlung an. Für die Landesregierung war unter anderem Umwelt-Staatssekretär Frank Doods in Bückeburg.
Involvierte Personen bedroht
Dieser äußerte sich in einer Pressemitteilung zu der Verhandlung. Man habe zu den interessierenden Fragen sehr früh eine vertrauliche Unterrichtung im zuständigen Fachausschuss vorgenommen. Von Geheimniskrämerei könne daher keine Rede sein.
"Uns geht es hier schlicht darum diejenigen zu schützen, die an Entnahmen beteiligt sind - unter anderem betroffene Weidetierhalter, zum Vollzug geeignete und ausgewählte Personen sowie Jägerinnen und Jäger."
Doods belegte dies eindrucksvoll mit Beispielen: "Zuletzt wurden sogar Waldwege mit Schrauben präpariert oder Radmuttern an Autos wurden gelöst, um Unfälle zu provozieren und Personen einzuschüchtern. Das können und wollen wir nicht tolerieren." Man sei verpflichtet, diese Personen zu schützen.