Gebäudeenergiegesetz: Wegweiser wärmepumpe/ Ölheizung Gasheizung

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Dr. Olaf Zinke | am

Heizungsverbot 3 Jahre verschieben – Heizungsgesetz nicht umsetzbar

Eine Verschiebung des Heizungsverbots um drei Jahre: Das fordert Niedersachsen vor den Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat.

Streitpunkt ist das Verbot des Einbaus neuer Gasheizungen, Ölheizungen und im Prinzip auch von Holzheizungen. Es sei denn, diese werden mit grünen Energien gekoppelt.

Schlichtweg zu wenig Zeit für die Umsetzung

Niedersachsen fordert die Heizungspläne der Bundesregierung um drei Jahre auf 2027 zu verschieben. „Es ist gut und richtig, dass wir uns endlich einer echten Wärmewende widmen. Allerdings stelle ich auch fest, dass für das im Raum stehende Inkrafttreten des Gesetzes bereits zum 1. Januar 2024 noch zahlreiche Fragen unbeantwortet sind”, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt - wird weiter heftig diskutiert. Vor allem am geplanten Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen entzündet sich Streit. Aber auch das Einbauverbot von Holzheizungen, wenn diese nicht mit Wärmepumpen oder Solar gekoppelt sind, ist umstritten.

Die Bundesregierung will, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Wenige Tage vor den Beratungen im Bundesrat kommen nun aus Niedersachsen und aus Bremen (wo am 14. Mai Wahlen sind) deutliche Forderungen nach einer Nachbesserung beziehungsweise Verschiebung der Pläne.

Er halte eine Verschiebung um drei Jahre auf 2027 „für sinnvoll“, sagte Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hält den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht für umsetzbar. Das Vorhaben brauche “schlicht mehr Zeit – nicht für das Erreichen der Wärmewende, wohl aber für eine konstruktive und geplante Herangehensweise”, sagt Lies. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist ebenfalls gegen ein Gasheizungsverbot ab 2024. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, unterstützte Lies ebenfalls. Da die EU bereits ab 2026 den CO2-Zerftifikatehandel auch für private Haushalte einführe, würden ohnehin Anreize für einen Heizungswechsel geschaffen, sagt Lechner.

Bildunterschrift

Verbot von Ölheizungen, Gasheizungen und Holzheizungen

Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen alle neu eingebauten Heizungen ab dem kommenden Jahr klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestehende Heizungen könnten aber weiterlaufen und dürfen repariert werden.

Ausgenommen von den neuen Regelungen seien neben über 80-Jährigen auch Menschen, die auf Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschuss angewiesen sind.

Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Rohstoffen wie Öl oder Gas betrieben werden, sind demnach nicht mehr erlaubt. Im Koalitionsvertrag war das erst ab 2025 vorgesehen. Die Ampel-Koalition hatte im vergangenen Jahr jedoch entschieden, den Termin vorzuziehen. Die FDP hatte umgehend Widerspruch gegen den Entwurf angekündigt. Auch aus der Wirtschaft gab es Kritik.

Gas- und Ölheizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden - die Pflicht entfällt zumindest für Niedrig- und Brennwertkessel und für selbstnutzende Eigentümer, die bereits seit 2002 in ihrem Eigentum wohnen.

Die Tauschpflicht greift erst, wenn der Heizkessel wegen eines Defekts ausgetauscht werden muss. Allerdings gibt es für fossile Heizungen ein fixes Enddatum: Diese dürfen nur bis zum 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gasheizungen sollen künftig nur erlaubt sein, wenn der Netzbetreiber einen verbindlichen Plan vorlegt, wie Kunden ab 2030 mit 50 Prozent Biogas und ab 2035 mit 65 Prozent Wasserstoff beliefert werden. Da dafür dann ein eigenes Netz erforderlich ist (denn in den kommenden Jahren heizen ja viele Haushalte weiterhin mit Gas), wird diese Lösung wohl künftig nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Für Holzheizungen wie Pelletheizungen wurden die Anforderungen so verschärft, wie sie aktuell auch für die Förderung gelten. Der Einbau soll nur erlaubt sein, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Außerdem soll die Anlage mit einem Staubfilter ausgestattet werden.

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