Nicht mehr lange, dann starten in Niedersachsen die Herbstferien am 18. Oktober. Falls Sie noch keine Idee haben, was Sie mit Ihrer Familie unternehmen können - wir haben ein paar Tipps zusammengestellt.
In Niedersachsen gibt es zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten vom Harz bis ans Meer. Laut dem ADAC müssen Urlauberinnen und Urlauber, die noch nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, bei Anreise und dann mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Diese Regelung gilt auch für Dauercamper, jedoch nicht für Eigentümer von Ferienwohnungen.
Welche Corona-Regeln gelten wann?
Niedersachsens Landesregierung hat ein Warnstufensystem etabliert, welches die 7-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt. Liegt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis über 50, tritt die 3G-Regel in Kraft, also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Auf der Website der Landesregierung können Sie die aktuellen Warnstufen und Leitindikatoren einsehen.
Kinder, die unter sechs Jahren alt sind und noch nicht zur Schule gehen, sind von der Testpflicht der 3G-Regel ausgeschlossen. Das gleich gilt für Schüler, die in den Schulen regelmäßig getestet werden.
Nach dem Warnstufensystem gilt in Niedersachsen:
- In geschlossenen Räumen bei Warnstufe 1, setzt die 3G-Regel ein
- Gastronomie, Kulturveranstalter und Frisöre können sich bei Warnstufe 1 auch für 2G entscheiden (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene). Es entfallen Maskenpflicht und Abstandsgebot.
- Bei Warnstufe 2 wird die 2G-Regel verpflichtend für Innenräume von Restaurants, Cafés und bei Veranstaltungen unter freiem Himmel
- Bei Warnstufe 3 müssen in Bussen, Zügen, Flugzeugen und Fähren FFP2-Masken getragen werden (Kinder ausgenommen)
- Bei Warnstufe 3 bleiben Innenbereiche von Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen. Hier darf es nur eine maximale Auslastung von 50 Prozent geben
Nicht mehr lange mit Buchungen warten
Nach Angaben der niedersächsischen Tourismusverbände gebe es noch freie Unterkünfte an der Küste, auf den Inseln, im Harz und in der Lüneburger Heide. Allerdings sollten auch Kurzentschlossene nicht mehr allzu lang mit der Buchung warten. Denn unter anderem sind die Hotels und Ferienwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln fast alle belegt. Auf Wangerooge liegt die Auslastungsquote beispielsweise bei 90 Prozent, heißt es von der Kurverwaltung. Für das kommende Wochenende seien auch bereits einige Fähren nach Norderney und Wangerooge ausgebucht. In der Lüneburger Heide zeichnet sich zudem ein ähnliches Bild ab. "Von 1.500 Betrieben haben noch 60 bis 70 letzte freie Betten", erklärt Ulrich von dem Bruch, Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH. "Es wird langsam eng. Insgesamt sieht es besser aus als letztes Jahr."
Im Trend: Wanderurlaub
Der Trend zum Wanderurlaub halte weiter an, so Bruch. Stark gefragt seien daher die Harburger Berge bei Hamburg und der Lüßwald in der Südheide. "Die Buchungszahlen sind gut", bestätigt auch der Harzer Tourismusverband mit Verweis auf die Buchungslage in Hotels sowie für Gastronomie- und Freizeitangebote. Der Trend sei positiv, genaue Zahlen gebe es jedoch noch nicht. "Die Besucher vertrauen unseren Hygiene-Konzepten", sagt eine Sprecherin des Verbandes.
Doch die hohe Nachfrage hat auch Schattenseiten. So beklagt der Harzclub Altenau derzeit den schlechten Zustand vieler Wanderwege. Der Club appelliert derzeit an die Waldbesitzer, die Wege in einen "wanderbaren Zustand" zu versetzen. Zugleich bietet der Harzclub auch an, dass Ehrenamtliche helfen könnten, die Routen neu zu beschildern. In den letzten Jahren hatte der Harz unter Trockenheit, Stürmen und dem Borkenkäfer gelitten. Derzeit müssen vermehrt kranke Bäume aus dem Wald geholt werden.
Die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung. Gültig seit dem 8. Oktober.
Was gilt im Schwimmbad oder in der Kletterhalle?
Solange keine Warnstufe ausgerufen wurde, kann im Freien nahezu uneingeschränkt Sport betrieben werden. Jedoch müssen Vereine ein Hygienekonzept vorlegen. Die Nutzung von Duschen und Umkleidekabinen ist hier nur für Personen erlaubt, die geimpft, genesen oder getestet (also 3G) sind. Diese Regel gilt auch für Schwimmbäder und Kletterhallen. Wird jedoch die Warnstufe 1 oder 2 ausgerufen, ist die 3G-Regel in geschlossenen Räumen verpflichtend. Ab Warnstufe 3 müssen Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, einen negativen PCR-Test vorlegen, um Zutritt zu bekommen. Allerdings können Betreiber selbst entscheiden, ob sie ihren Gästen, unabhängig von der Warnstufe, nur Zutritt nach 2G gewähren. Falls Sie jetzt in den Herbstferien schwimmen gehen möchten, sollten Sie sich beim jeweiligen Schwimmbad über die Zugangsbeschränkungen informieren.
Kostenpflichte Schnelltests
Auch in Niedersachsen sind Schnelltests ab sofort kostenpflichtig. Laut Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens sei eine dauerhafte Kostenübernehme durch den Steuerzahler nicht mehr gerechtfertigt, da allen Bürgern bereits ein Impfangebot gemacht werden konnte. Allerdings wolle das Land für die Preise der Tests keine Vorgaben machen. Das reguliere der Markt, heißt es hierzu vom Gesundheitsministerium. Bisher haben Anbieter je Schnelltest 11,50 Euro bekommen.