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Jägerschaft im Emsland begrüßt neue Schießnachweise
Seit Juni ist ein aktueller Schießnachweis bei der Teilnahme an Gesellschaftsjagden Pflicht. Die Jägerinnen und Jäger sehen Vorteile.
Die Jägerschaft Aschendorf-Hümmling bezog in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ dazu nun Stellung. Mit dem Nachweis werde die Sicherheit sowohl für die Jäger als auch für die Tiere erhöht, denn durch die Nachweise würde der Umgang mit der Waffe geschult, so der stellvertretende Jägerschaftsvorsitzende Bernd Sieve. Man habe auch vor der Pflicht schon auf die bis dahin noch freiwilligen Schießübungen verwiesen, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Jägerschaft befürworte die entsprechende Novellierung des Jagdgesetzes.
Jagdpächter kann Art des Nachweises vorgeben
Der einladende Jagdpächter kann bei einer Gesellschaftsjagd vorgeben, welcher Nachweis erbracht werden soll. Die Nachweise können bei den einmal jährlich stattfindenden Hegeringschießen erbracht werden, in der Jägerschaft Aschendorf-Hümmling am 17. September auf dem Schießstand Werlte. Der Hegering rät allen Jägern zu regelmäßigen Nachweisen, auch wenn sie vom Ansitz aus jagen.