Im Juni wurden an der A2 und A7 im Rahmen einer behördenübergreifenden Fortbildungsveranstaltung Abfalltransportkontrollen durchgeführt. 58 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Im Rahmen der Kontrollen wurden 124 Transportfahrzeuge überprüft, vom einfachen Transporter bis zum großen LKW. Das Ergebnis waren 58 Ermittlungsverfahren, die eingeleitet wurden. Bei 20 Transporteinheiten wurden abfallrechtliche Verstöße festgestellt, es wurden zwei abfallrechtliche Strafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurden Überladungen, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige Verstöße festgestellt. In mehreren Fällen wurde die Ladungssicherung bemängelt.
Acht Fahrzeuge durften nicht weiterfahren
Bei acht der kontrollierten Fahrzeuge wurde zur Gefahrenabwehr sogar die Weiterfahrt untersagt. Durchführende der Fortbildung waren das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und die Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim. Das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei unterstützten die Kontrollen.