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Landwirtschaftskammer jetzt zuständig für Begutachtung von Wolfsrissen
Ab Februar übernimmt die Landwirtschaftskammer (LWK) in Niedersachsen die Bewertung von Wolfsrissen. Nutztierhalterinnen und -halter sollen von nun an getötete oder verletzte Weidetiere der zuständigen Bezirksförsterei melden.
Wird ein getötetes oder verletztes Weidetier gefunden, muss das Tier begutachtet werden, damit der Eigentümer entschädigt werden kann. Dies übernehmen nun nicht mehr die ehrenamtlichen Wolfsberater, sondern die LWK Niedersachsen. Weidetierhalter sollen dann bei einem vermeintlichen Wolfsriss ab Februar die zuständige Bezirksförsterei informieren.
Wolfsriss: Förster sollen Begutachtung übernehmen
Die Begutachtung der Schäden sollen von nun an Förster übernehmen, heißt es von der LWK. Sie sollen ein Rissprotokoll bei Spuren eines Wolfsangriffs verfassen, welches dann für den Ausgleich der entstandenen finanziellen Schäden ausschlaggebend sei. Zwar sollen weiterhin Genproben entnommen werden, das Ergebnis der Laboranalyse sei jedoch nicht für die Entschädigung entscheidend, so die Kammer weiter. Diese sei nämlich vergleichsweise zeitaufwändig und das Verfahren solle in Zukunft beschleunigt werden.
LAND & FORST-Die Wegweiser: Ein Wolfsberater gibt auf
Expertise der Wolfsberater weiter gefragt
Nach Angaben von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies würden jedoch immer mehr Menschen über das Thema Wolf aufgeklärt wollen werden und würden schnelle Antworten erwarten. Hierbei solle weiterhin auf das Wissen der Wolfsberater zurückgegriffen werden. Im Gegenzug würden die Wolfsberater die Betreuung der geschädigten Weidetierhalter an die Landwirtschaftskammer übertragen, so der Minister. Dies sei "zehn Jahre nach Rückkehr der Wölfe der konsequente und richtige Schritt".
Bereits seit Anfang 2020 kümmert sich die LWK eigenen Angaben zufolge um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen. Nur im vergangen Jahr wurden Weidetierhaltern rund 4,6 Millionen Euro zugesprochen - für wolfsabweisende Zäune.