Hund an Leine neben zwei Stiefeln

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Christel Grommel | am

Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen: Brut- und Setzzeit ab 1.4.

Ab dem 1. April müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen: In der Brut- und Setzzeit brauchen Wildtiere Schutz.

Hunde an die Leine! Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden.

Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.

Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.

Wo gilt die Leinenpflicht in Niedersachsen in der Brut- und Setzzeit?

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht. Auch wenn hier keine allgemeine Leinenpflicht besteht, sollten Hunde hier nicht frei laufen und die Halter besonders aufmerksam sein.

Wann und wo müssen Hunde an die Leine?

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde


a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.

Was fällt unter den Begriff der "freien Landschaft"?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).

Gilt die Leinenpflicht auch in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten?

Jedes Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist durch eine Verordnung gesichert. Die Verantwortung dafür liegt bei den Landkreisen. In dieser Verordnung ist der Schutzzweck des Gebietes beschrieben, zudem sind dort alle Ge- und Verbote festgelegt.

In der Regel sind in Naturschutzgebieten die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen, um das Schutzgebiet nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern.

Hund ohne Leine - wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen?

Für die Kontrolle und die Erhebung von Bußgeldern sind die Gemeinden verantwortlich. Feld- und Forsthüter übernehmen dies. 

Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen dabei in Betracht. 

Auf welchen Wegen darf ich meinen Hund laufen lassen?

Feld- und Waldwege, die nicht öffentlich gewidmet sind (das ist in der Regel der Fall), gehören nach § 2 NWaldLG zur freien Landschaft. Dort gilt demnach die Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli.

Nicht zur "freien Landschaft" gehören Wege und Straßen wie Kreis-, Gemeinde-, Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen sowie offizielle Parkplätze, Rad- und Gehwege. Hier regeln die jeweiligen Städte und Gemeinden die Anleinpflicht. Zum Weg zählen auch Gräben und Böschungen.
 

Mit Material von ML
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung bringt auch Änderungen für die Haltung von Hofhunden mit sich.

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