Nach jahrzehntelang andauerndem Verfahren steht die Ausweisung und Sicherung der FFH-Gebiete nun vor dem Abschluss. Lediglich das Fehntjer Tief lässt noch auf sich warten.
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hat allen Grund zur Freude: die Sicherung der Schutzgebiete, welche nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden, finden nach jahrzehntelangen Verfahren nun endlich ihren Abschluss. Von den 385 niedersächsischen FFH-Gebieten waren zuletzt noch 33 ungesichert. In der Folge wurden die betroffenen Gebietskörperschaften durch das niedersächsische Umweltministerium angewiesen, diese Sicherungen bis Mitte Juli vorzunehmen.
Umweltministerium begleitet ausstehende Sicherungen
Olaf Lies dankte der Politik und Verwaltung in den betroffenen Städten und Landkreisen. Er freute sich, dass es unter großen Anstrengungen gelungen sei, das lange andauernde Verfahren zum Abschluss zu bringen. Die noch ausstehenden Sicherungen wurden seit Februar eng vom Ministerium begleitet, so Lies. So habe sich das niedersächsische Umweltministerium regelmäßig über den Fortgang berichten lassen und mit den betroffenen Städten und Landkreisen an Lösungen gearbeitet.
Zwei Landkreise fehlen noch
Lediglich in zwei Kreisen besteht noch Handlungsbedarf. Im Landkreis Osnabrück stehe das Umweltministerium im engen Austausch zum abschließenden Vorgehen, eine Weisung ist hier nicht von Nöten. Im Landkreis Leer sieht das anders aus. Dort beschloss der zuständige Kreistag zuletzt Änderungen an der Schutzgebietsverordnung, welche eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach sich zogen. Dazu Olaf Lies: "Hier haben wir dem Landkreis vorab deutlich signalisiert, dass wir eine neuerliche Verzögerung nicht akzeptieren werden können. Der Landkreis Leer wird daher nun von uns nach Prüfung der Unterlagen zeitnah angewiesen werden, die Sicherung für das Fehntjer Tief rechtskonform umzusetzen."
Weisung wurde nicht zur Regel
Lies habe größtes Verständnis dafür, dass die Diskussionen in den Gremien vor Ort sehr herausfordernd waren. Doch sei es am Ende sehr erfreulich, dass das Mittel der Weisung eine absolute Ausnahme blieb und nicht die Regel wurde. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes, als auch mit Blick auf die drohende Klage der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof sei das Umweltministerium mit großer Konsequenz vorgegangen und habe Sorge dafür getragen, dass die Sicherung im Land abgeschlossen wird.