Mit der ZALD richtet Niedersachsen eine Zentrale Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung ein. Sie reagiert damit auf den gestiegenen Informationsbedarf in der Landwirtschaft.
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von nitratbelasteten (roten) und eutrophierten (gelben) Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) gültig. Sie stellt die Grundlage für die Berechnung der Gebietskulissen dar und wurde zur Umsetzung der Düngeverordnung erlassen. In der landwirtschaftlichen Praxis und in der Öffentlichkeit hat dies zu vielen Fragen geführt. Zwar wurden die roten Gebiete durch die Aktualisierung der Gebietskulisse verringert, doch hat sie zu unterschiedlicher Betroffenheit geführt und damit neue Fragen aufgeworfen.
Alles zur Düngemittelverordnung
Um genau diese Fragen möchte sich nun die neue Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung (ZALD) kümmern. Sie wurde im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingerichtet. Die LWK hat die wesentlichen Informationen zu den Maßnahmen in den ausgewiesenen Gebieten in einer kurzen Übersicht zusammengefasst. Das neue Portal stellt viele Informationen rund um das Thema Düngemittelverordnung online zur Verfügung. Darunter beispielsweise die rechtlichen Grundlagen der Düngeverordnung (DüV), die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (NDüngGewNPVO) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA).
Weitere Recherchemöglichkeiten
Um herauszufinden, welche Flächen als rot oder gelb ausgewiesen sind kann weiterhin im LEA-Portal (SLA) nachgeschaut werden. Dort finden sich auch die zugrundeliegenden Daten. Hinweise und Erläuterungen zur Emissions-Kulisse werden durch das LBEG im NIBIS-Kartenserver bereitgestellt. In einem Fragen-Antwort-Katalog wurden Detailfragen zusammengefasst.