Das Land hat je einen Wolf in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz per Ausnahmegenehmigung zum Abschuss freigegeben.
Das Umweltministerium informierte darüber, dass es sich um Rudel handele, die für Nutztierrisse verantwortlich seien. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, dass jeweils ein Wolf der Rudel in Garlstedt und in Schiffdorf getötet werden dürfe.
Bisher hat das Umweltministerium keine Auskünfte zu laufenden Abschussgenehmigungen gegeben, um Beteiligte wie Jäger zu schützen. Ein Ministeriumssprecher sagte, man gehe auch weiterhin nicht von sich aus an die Öffentlichkeit, sondern bestätige nur bereits bekannte Informationen.
Viel Kritik an Wolfsabschüssen
Die Grünen und mehrere Naturschutzverbände kritisieren die Wolfsabschüsse in Niedersachsen. Im Landkreis Lüneburg war vor kurzem eine junge Wölfin im staatlichen Auftrag abgeschossen worden. Das getötete Tier stammt zwar aus dem Problem-Rudel in der Region, war aber nicht konkret in der Ausnahmegenehmigung genannt worden.
Die Organisation Peta hatte aufgrund dessen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg gestellt. Das Umweltministerium verweist darauf, dass laut Bundesnaturschutzgesetz der Abschuss einzelner Tiere aus einem Problem-Rudel erlaubt sei.