Der Zeitpunkt könnte passender nicht sein: Im Herbst sollten Lücken in den Grünlandnarben geschlossen werden. Das gilt vor allem, wo Grünlandneuansaaten erschwert sind. Feldtag von Meiners Saaten und Güttler.
"Die Rahmenbedingungen für die Grünlanderneuerung sind weiter verschärft worden", so Grünlandexpertin Dr. Christine Kalzendorf von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Sie war zu Gast beim gemeinsamen Grünlandfeldtag von Meiners Saaten und der Güttler GmbH kürzlich in Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. So ist es seit 2018 vorgeschrieben, einen Grünlandumbruch bei den Behörden (Untere Naturschutzbehörde, LWK) zu beantragen. Erst wenn die Erlaubnis zum Umbruch vorliegt, darf die Altnarbe zerstört werden, auch mit Glyphosat.
Verbot: Umbruch von Dauergrünland
Mit dem in Niedersachsen seit 1. Januar 2021 geltenden Naturschutzrecht als Ergebnis der "Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg" wurde der Umbruch von Dauergrünland auf bestimmten Standorten, unabhängig von der Bewirtschaftungsintensität und dem Vorkommen bestimmter Arten, grundsätzlich verboten. Das betrifft erosionsgefährdete Hänge, Überschwemmungsgebiete und Moore mit mindestens 30 Prozent organischer Masse in 30 Zentimeter Auflage. Auf diesen sensiblen Grünlandflächen sind dann nur noch pflegende Maßnahmen möglich. Ausnahmen von diesem Umbruchverbot können frühestens ab dem sechsten Jahr nach dem Umbruch erfolgen.
Der GreenMaster der Firma Güttler
Auf den insgesamt sechs Standorten wurde der GreenMaster der Firma Güttler im Einsatz gezeigt. Der Grünlandstriegel kann, je nach Gerätekombination zugleich Einebnen, Belüften, Nachsäen und Anwalzen. Dabei handelt es sich um eine Zinkensaat-Technik, wie Sebastian Weitzmann von Güttler vor Ort erklärte. Hinter jedem Zinken läuft ein Särohr, das den feinen Grassamen in eine ganz flache Saatrille ablegt. Während 60 Prozent der Samen in diese Rillen fallen, werden 40 Prozent der Grassaat breit verteilt. Der Strichabstand beträgt 7,5, Zentimeter, die Arbeitsbreiten betragen entweder 6 Meter, 7,5 Meter oder 8 Meter. Vor den Säzinken läuft das sogenannte Ripperboard, eine Zinkenreihe, die den Zinkenabstand auf 3,75 Zentimeterhalbiert. "Damit wird die Wirkung eines vierreihigen Striegels erzeugt", so Weitzmann. Die nachlaufende Walze erhöht den Nachsaaterfolg durch Andrücken der Samen. Die Fahrgeschwindigkeit für den Striegel sollte 12 Kilometer/Stunde betragen, um die Verfilzungen der Grasnarbe und Ungräser wirkungsvoll beseitigen zu können.

Der GreenMaster von Güttler sät die Grassaat flach ein. © Kahnt-Ralle
Vor der Saat auf intensives Striegeln konzentrieren
Der Striegel kann leicht auf verschiedene Schärfen eingestellt werden. "Das ist wichtig, weil damit dem Verfilzungsgrad der Narbe sehr gut entsprochen werden kann", erklärt Weitzmann. Ein schärferes Striegeln belüftet auch, laut Kalzendorf, die Narbe besser und entfernt Ungräser wie die Jährige Rispe. Hierbei sei es ratsam, sich vor der Saat zunächst nur auf das intensive Striegeln zu konzentrieren. Damit schaffe man "Licht und Luft" für die Nachsaat. Entsprechen die Lücken in einem 40 mal 40 Zentimeter Quadrat der Größe der Handfläche und mehr, muss nachgesät werden. Als Saatmenge im Herbst sollten 12 Kilogramm/Hektar reichen. Eine Nachsaat kann ab Vegetationsbeginn erfolgen. Im Frühjahr sollte sie dort gemacht werden, wo die Lücken sehr groß sind.
Die Mischung muss passen
Die Mischungen sollten unbedingt standortangepasst sein, machte Stefan Tränapp von Meiners Saaten deutlich. "Alleine mit Deutschem Weidelgras kommen wir vor dem Hintergrund von extremeren Wettereinflüssen nicht mehr weiter", so Tränapp. Auf Moor dürfe es unbedingt auch vielseitiger sein. Regionale Sorten spielen zunehmend in den Mischungen eine Rolle. "Wir brauchen ausdauernde Arten und Sorten", so der Fachmann. Die Prüfung der Sorten sollte eine große Rolle spielen. Auch Spitzwegerich, Zichorie oder Knaulgras sind im Test. Allesamt kommen gut mit Trockenheit zurecht. Auch Weiß- und Rotklee sind deshalb beliebter beziehungsweise werden später nachgesät.
Den ausführlichen Beitrag können Sie in der aktuellen LAND & FORST 36/21 lesen.