Die Aufstallpflicht in Niedersachsen ist fast überall aufgehoben und für diesen Winter hoffte man, dass der Seuchenzug zu Ende sei. Nun ist im Landkreis Oldenburg ein Verdachtsfall von Vogelgrippe bekannt geworden.
Der betroffene Mastputenbestand hält rund 13.600 Putenhähnchen im Alter von etwa 16 Wochen. In dem Bestand im Landkreis Oldenburg wurde das AI-Virus H5 durch das Landeslabor LAVES nachgewiesen. Ausstehend ist das Ergebnis des FLI über den Serotypen. Um den Verdachtsbetrieb wird nun eine Sperrzone eingerichtet. Ihr Radius beträgt mindestens 3 Kilometer. Die Überwachungszone wird 10 Kilometer rund um den Betrieb eingerichtet. Ebenfalls angeordnet wurde die Tötung und Räumung des Tierbestandes. Die Allgemeinverfügung dazu wird voraussichtlich am 06.04. veröffentlicht und tritt am 07.04. um 0:00 Uhr in Kraft.
Ausweitung der Stallpflicht bisher nicht vorgesehen
Innerhalb der Restriktionsgebiete gilt dann die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Eine Ausweitung der Stallpflicht auf das gesamte Kreisgebiet ist nach Aussage des Landkreises Oldenburg bislang nicht vorgesehen. Durch den Ausbruch ebenfalls betroffen sind die Landkreise Delmenhorst und Diepholz.