Auch im dritten Anlauf hat Christine Arns-Krogmann aus Lohne kein Recht bekommen: Die Eigentümerin der Dressurstute "Weihegold" ist nicht Züchterin des Fohlens "Aweih". Das BGH entschied nun, dass Reitmeister Johann Hinnemann der rechtmäßige Züchter ist.
Das Fohlen war aus einer befruchteten Eizelle von Stute "Weihegold" entstanden. Diese war einer Stute des Reitmeisters zur Austragung eingepflanzt worden. Hinnemann hatte sich daraufhin als Züchter des Fohlens eintragen lassen.
Das hatte zu Streit geführt, denn Arns-Krogmann hatte gefordert, dass sie als Eigentümerin von "Weihegold" auch Züchterin des Fohlens sein müsse. Die Besamung war in Absprache mit ihr erfolgt, als "Weihegold" beim Reitmeister Hinnemann untergebracht war. Der Reitmeister ließ sich in die Eigentumsurkunde sowie den Pass für "Aweih" als Züchter eintragen. Das wiederum habe die Eigentümerin von "Weihegold" nach eigenen Angaben nicht gewusst.
Hinnemann begründete die Eintragung damit, dass die Stute bei ihm untergebracht war und er den gesamten Zuchtvorgang organisiert und bezahlt habe. Mit dieser Begründung gab ihm das BGH Recht.
Erfolgreichste Zuchtstute
Der derzeit wohl erfolgreichsten Zuchtstute "Weihegold" waren in der Vergangenheit wiederholt befruchtete Embryos entnommen worden. Die Fohlen wurden dann von Leihmutter-Stuten ausgetragen. Für 13 dieser Fohlen war Arns-Krogmann als Eigentümerin der Zuchtstute auch als Züchterin eingetragen worden.
Im Fall von "Aweih", das 2013 geboren wurde, ist nun Hinnemann als Züchter eingetragen. Damit hat der Reitmeister auch Anspruch auf die Züchterprämie, die bei Erfolg des Pferdes anfällt.