Leerer, veralteter Kuhstall

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Janina Schuster | am

Osnabrück: Landwirt muss vernachlässigte Tiere abgeben

Die Missstände waren jahrelang bekannt und doch wurden einem Landwirt erst jetzt die Tiere entzogen. Der Landwirt aus Bad Rothenfelde darf vorerst kein Rindvieh mehr halten.

Über Jahre wurde die Hofstelle vom Veterinärdienst des Kreises kontrolliert. Trotz diverser entsprechender Anordnungen aufgrund der Missstände, wurden fortgesetzt Mängel bei der Haltung der Tiere festgestellt. Nun zog der Kreis Konsequenzen. Rund um Weihnachten fanden mehrere Kontrollen statt, bei denen erneut klar wurde, dass sich die Haltung der Milchkühe und Kälber nicht besserte. Daraufhin wurde die Auflösung der Tierhaltung angeordnet und durchgesetzt.

Welche Probleme gab es auf dem Hof?

Ein Großteil der Tiere wurde in andere Betriebe verbracht. Doch einige wenige verlieben weiterhin auf dem Hof in Bad Rothenfelde. Um sie kümmert sich jetzt jedoch ein anderer Tierhalter. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, darf der Veterinärdienst aktuell nicht sagen, welcher Art die Tierschutzprobleme auf dem Hof waren. Angeblich soll eine Überbelegung der Ställe eine Rolle gespielt haben. Auch wie viele Rinder auf dem Hof gehalten wurden und wie viele dort nun verblieben sind ist nicht bekannt.

Künftige Kontrollen wahrscheinlich

Auf die Frage, wie oft die Rindviehhaltung auf dem Hof nun kontrolliert würde, antwortete der Kreis: "Der Veterinärdienst führt die erforderlichen Kontrollen risikoorientiert durch. Risikoorientiert bedeutet bezogen auf diesen Einzelfall, dass wir von Kontrolle zu Kontrolle bewerten, wann die nächste Kontrolle durchgeführt werden soll. Dafür ist maßgeblich, welche Ergebnisse jeweils festgestellt werden. Wenn keine oder wenige Verstöße mit geringem Schweregrad festgestellt werden, können die Intervalle größer sein; wenn schwerwiegende Verstöße festgestellt werden, müssen die Nachkontrollen kurzfristig erfolgen, um die Umsetzung von angeordneten Maßnahmen zu prüfen."

Noch steht nicht fest, ob der Fall strafrechtlich relevant ist und an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.

Mit Material von noz
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung bringt auch Änderungen für die Haltung von Hofhunden mit sich.

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