Eine Scheune in Brand.

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Ellen Hartmann | am

Osnabrück: Prozess gegen möglichen Brandstifter erneut gestartet

Im Februar 2020 brannte ist in Wellingholzhausen eine Scheune abgebrannt, 120 Schweine starben im Feuer. Ein Verdächtiger wurde gefasst, doch die Brandursache ist bis heute unklar. Am Amtsgericht Osnabrück ist jetzt die Verhandlung gestartet - die zweite in diesem Fall.

Bereits bei der ersten Verhandlung am Amtsgericht Osnabrück gegen ihn hatte der 41-Jährige Verdächtige aus Melle geleugnet, etwas mit dem Scheunenbrand zu tun zu haben, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Das war im Sommer 2020. Damals sprachen einige Indizien gegen ihn - darunter GPS-Daten auf seinem Tablet, die zeigten, dass er sich in der Nähe des Tatorts aufgehalten hatte. Allerdings waren die Hinweise lückenhaft und Google gab zusätzliches Datenmaterial nur auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Osnabrück heraus. Aus diesem Grund wurde der Prozess ausgesetzt und nun wieder neu aufgenommen.

Was ist im Februar 2020 passiert?

Beim jetzigen Prozess sind neun Zeuginnen und Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen. Laut der NOZ ergibt sich aus ihren Aussagen folgender Tathergang: Am 3. Februar 2020 brannte frühmorgens die Scheune, in der 120 Schweine untergebracht waren, komplett nieder. Scheinbar sind die Tiere erstickt. Auf das fünf Meter entfernte Wohnhaus sprang das Feuer glücklicherweise nicht über. Da es im Vorfeld in der Gegend bereits mehrere Brände gab, waren Polizei und Feuerwehr sehr aufmerksam. So kontrollierten Polizeibeamte in der Brandnacht den Verdächtigen, als dieser mit einer Taschenlampe auf einem fremden Gelände herumlief. Während der Kontrolle bemerkten die Polizisten dann Brandgeruch und einen Feuerschein am Horizont. Dieses Grundstück war nur 1,5 Kilometer vom Brandort entfernt. Der polizeibekannte Angeklagte wurde daraufhin festgenommen. 

Welche Beweise gibt es?

Gegen den Angeklagten sprechen weiterhin die GPS-Daten sowie Erdspuren an seinen Schuhen. Denn eine von 145 an seinen Schuhen entnommenen Proben zeigte keinerlei Unterschiede zu einer Probe vom Tatort. Zudem wurden in der Unterkunft des Verdächtigen Zündschnüre sichergestellt und ein Bekannter belastete ihn bei seiner polizeilichen Aussage. Vor Gericht schwieg der Zeuge jedoch, der den Angeklagten aus der Drogenszene kennt. Auch zur jetzigen Verhandlung erschien der Zeuge erst gar nicht. Er soll jedoch beim nächsten Termin mit polizeilicher Unterstützung in den Verhandlungsraum gebracht werden. 

Welche Daten hat Google freigegeben?

Interessant könnte die Aussage des Kriminalhauptkommissars werden, der sich um die Auswertung der Geodaten gekümmert hat. Von Google hatte er weitere Daten bekommen, die nicht auf dem Tablet ersichtlich waren - alle mit Zeitstempel. Diesen Daten zufolge soll der Angeklagte zwischen zwei und drei Uhr morgens in der Nähe der Scheune unterwegs gewesen sein. Sein Verteidiger kritisierte jedoch, dass das Bewegungsbild nicht nachvollziehbare Sprünge zeige und stellte das Bewegungsprofil infrage. 

Brandursache ist nicht mehr zu klären

Die Brandursache ist nicht mehr zu klären, so ein Experte. Er könne nur sicher sagen, dass der Brand innen begonnen habe. "Es kann ein technischer Defekt gewesen sein, es kann auch Brandstiftung gewesen sein", so der Sachverständige weiter. Dies könnte dem Angeklagten helfen. Denn auch Hinweise auf Brandbeschleuniger seien nicht gefunden worden und in landwirtschaftlichen Gebäuden seien Kabelbrände durch beschädigte Leitungen keine Seltenheit. Demnach könnten auch Nagetiere schuld an dem Scheunenbrand sein. 

Der nächste Verhandlungstag ist für Anfang Oktober angesetzt. Hier soll sich zeigen, ob die bisherigen Hinweise für eine Verurteilung des Angeklagten ausreichen. 

Mit Material von NOZ
Feuerwehr im Einsatz

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