Videoaufnahmen aus einem Schlachthof in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) hatten für Empörung gesorgt: Auch Tierärzte sollen davon gewusst haben - doch sie bestritten das und wurden nun freigesprochen.
26. Januar:
Vier Jahre ist es her, dass durch Videoaufnahmen Tierschutzverstöße in einem Schlachthof in Bad Iburg bekannt wurden. Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Begonnen hatte nun der Prozess gegen zwei Tierärzte des Veterinäramtes, die von der Tierquälerei gewusst haben, aber nichts unternommen haben sollen.
Die beiden Veterinäre wurden vom Amtsgericht nun aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Taten hätten dem Tierarzt und der Tierärztin nicht mit einer für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden können, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Bad Iburg am Mittwoch.
Zwar habe man den beiden Amtsveterinären Versäumnisse nachweisen können, diese seien aber nicht strafbewehrt, sagte die Gerichtssprecherin. Beispielsweise hätten diese schon bei der Anlieferung der Tiere zugegen sein müssen.
Weitere Verstöße
Wie der NDR berichtet, haben die Tierärzte die Vorwürfe gegen sich jetzt jedoch zurückgewiesen. Sie hätten von den Verstößen nichts gewusst. Der 65-jährige Tierarzt und seine 52-jährigen Kollegin seien im Jahr 2018 als amtliche Kontrollpersonen in dem Schlachthof tätig gewesen. Im selben Jahr waren heimlich von Tierschützern aufgenommene Videos veröffentlicht worden, die massive Tierschutzverstöße auf dem Schlachthof zeigten. Das zuständige Amtsgericht Bad Iburg hatte es in früheren Prozessen als erwiesen angesehen, dass kranke und bewegungsunfähige Rinder mit Seilen von Transportern gezogen wurden. Auch Elektroschocker wurden in einigen Fällen eingesetzt. Tote Tiere sollen ebenfalls zur Schlachtung gegeben worden sein.
Begutachtung geschlachteter Tiere
Wie der NDR berichtet, habe der 65-Jährige am Montag vor Gericht über seinen Anwalt erklären lassen, dass die Überprüfung der angelieferten Tiere in Absprache mit dem Landkreis nur stichprobenartig erfolgt sei. Er sei mit der Begutachtung der geschlachteten Tiere beauftragt worden. Dem schloss sich der Anwalt der 52-jährigen Tierärztin an. Der Leiter des Veterinär-Dienstes Osnabrück widersprach der Aussage jedoch. Ohne eine Begutachtung der lebenden Tiere hätten diese gar nicht geschlachtet werden dürfen. Tot angelieferte Tiere dürften grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Das sei regelmäßig in Schulungen mit den vom Kreis beauftragten Tierärztinnen und Tierärzten Thema gewesen.
Bewährungsstrafen verhängt
Die jüngsten Urteile des Amtsgerichts waren im August des vergangenen Jahres erfolgt, als der frühere Geschäftsführer des Schlachthofes wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Zwei seiner früheren Mitarbeiter wurden zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Außerdem mussten sie zusammen 6.500 Euro an den Tierschutzverein Osnabrück zahlen. Für den jetzigen Prozess sind drei weitere Termine angesetzt, die hierin verhandelten Verfahren sollen in dem Komplex um den mittlerweile geschlossenen Schlachthof in Bad Iburg die letzten sein, so der NDR.
Kritik am Strafmaß
Die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz hatte angesichts dieser Urteile die aus ihrer Sicht geringen Strafen kritisiert. Solche Bewährungsstrafen würden nicht abschrecken, hatte Vorstandsmitglied Friedrich Mülln bemängelt. Weitere Strafverfahren aus dem Komplex sind nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht mehr anhängig.