Der Brauch des Osterfeuers zieht sich durch viele Ortschaften und sogar Städte. Bereits letztes Jahr musste es coronabedingt ausfallen. Wie sieht es dieses Jahr aus?
"Bei einem Osterfeuer handelt es sich typischerweise um eine Veranstaltung", erklärte das Innenministerium in Hannover. "Diese sind nach der geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 28. März nicht zulässig." Nun würden die Feuer jedoch Anfang April entzündet werden, da der Ostersamstag dieses Jahr auf den 3. April fällt. Hat das Osterfeuer also noch Chancen stattzufinden? "Eine Sonderregelung für Veranstaltungen zu Ostern ist derzeit nicht geplant", äußerte sich das zuständige Sozialministerium und verweist auf die kommenden Bund-Länder-Gespräche am 22. März.
Verschiedene Regelungen in den unterschiedlichen Kreisen
Die Städte und Gemeinden wollen so lang nicht warten und haben beschlossen, die Osterfeuer auch dieses Jahr ausfallen zu lassen. Sie sind für die Genehmigungen solcher Veranstaltungen zuständig und einigten sich mit den Kreisen Ammerland, Emsland, Harburg, Leer, Oldenburg und die Grafschaft Bentheim auf den Verzicht. Lüneburg und Verden empfahlen, keinen Grünschnitt aufzuschichten. In Osnabrück und Wilhelmshaven wurden bereits Verbote erlassen. Im Kreis Aurich hingegen ist ein generelles Verbot nicht vorgesehen: "Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich werden in diesem Jahr nach heutigem Stand das Abbrennen von Osterfeuern zulassen", teilte der Städte- und Gemeindebund für den Kreis am Freitag mit. Doch auch dort liefe alles unter dem Vorbehalt, dass die Inzidenzzahlen nicht weiter steigen.
Verschiebung des Termins nicht vorgesehen
Im letzten Jahr konnte das beliebte Osterfeuer ebenfalls nicht stattfinden. Viele Gemeinden entschieden sich daher für eine Verschiebung des Termins und holten das Feuer im Herbst nach. Das ist für 2021 bislang nicht vorgesehen, obliegt jedoch den Gemeinden selbst. Ein Verbot, das Feuer zu verschieben, existiere laut Innenministerium nicht. Im Kreis Aurich führte der letztjährige Erlass zur Verschiebung zu Diskussionen. Dort verwiesen Kritiker auf naturschutzrechtliche Vorschriften, die das Feuer im Herbst verletzt hätten. Am Ende entschied das Verwaltungsgericht, dass die Feuer brennen durften.
Wohin nun mit dem Grünschnitt?
Beim Osterfeuer wird oftmals verbrannt, was sich in den Gärten der Gemeindebevölkerung an Grünschnitt angesammelt hat. Wer sich nun fragt, wohin mit dem Grüngut, kann dieses problemlos bei den Wertstoffhöfen der Region abgeben: "Das in den
Privat-haushalten anfallende Grüngut kann problemlos über die Grüngutannahmestellen und Wertstoffhöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden, so dass eine spätere Nachholung der Oster- und Brauchtumsfeuer nach unserer Einschätzung auch nicht erforderlich werden wird", sagte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.