An der Küste wird die Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest ausgeweitet. Sie gilt nun zusätzlich in den Landkreisen Friesland, Wittmund, Wesermarsch, Cuxhaven und den Städten Emden und Wilhelmshaven.
Geflügel muss nun in den Ställen bleiben. Das Hausgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind, teilten die Behörden mit. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Hühner und Gänse in Kontakt haben, müssen unzugänglich für Wildvögel aufbewahrt werden. Beim Betreten der Ställe sollen möglichst Schuhe gewechselt und sollte Schutzkleidung getragen werden.
Zunächst keine landesweite Stallpflicht
Eine landesweite Stallpflicht wird es vorerst nicht geben. In einigen Regionen wurde sie aber bereits angeordnet:
- Aurich,
- Cloppenburg,
- Emsland,
- Diepholz,
- Grafschaft Bentheim,
- Stadt und Landkreis Oldenburg
- sowie Vechta.
Ab heute (17. November) kommen folgende Landkreise hinzu:
- Landkreisen Ammerland,
- Leer,
- Osterholz,
- Stade,
- Verden.
In Niedersachsen gab es bereits eine Reihe von aktuellen Ausbrüchen der Geflügelpest, der jüngste Fall trat in Badbergen im Landkreis Osnabrück in einem Betrieb mit 12.000 Puten auf.
Ticker: Vogelgrippe in Niedersachsen und die Folgen
Wo in Niedersachsen gilt Stallpflicht?
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) informiert über den aktuellen Stand zur Stallpflicht. Hier können Sie sich auf einer Karte informieren.