In Niedersachsen sind Osterfeuer in diesem Jahr verboten. In Ostfriesland darf allerdings angezündet werden - mit Einschränkungen.
Denn einen ostfriesischen Brauch hat Niedersachsen beim Erläutern von Corona-Beschränkungen übersehen. Im Zuge des Ansammlungsverbots über Ostern seien auch Osterfeuer verboten, hatte die Regierung erklärt.
Damit sind allerdings öffentliche Veranstaltungen mit entsprechend vielen Menschen gemeint. Daher präzisierte eine Regierungssprecherin, dass "Dat Osterfüür" nicht darunter fällt. Das sind auf Privatgrundstücken organisierte, kleine traditionelle Osterfeuer in Ostfriesland - ein alter Brauch im Landkreis. Und diese fallen nicht unter das Ansammlungsverbot.
Kontaktbeschränkungen einhalten
Allerdings müssen selbstverständlich die geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden! Mit Personen aus dem eigenen Haushalt und höchstens zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt darf ein "Osterfüür" angezündet werden.
In einzelnen Gemeinden würden bis zu 400 kleine Osterfeuer gemeldet, gab die Regierungssprecherin an.