Sieben getötete Rinder gehen auf das Konto eines Wolfes aus dem sogenannten Friedeburger Rudel. Jetzt gibt es eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss.
Ein Wolf in den Landkreisen Friesland und Wittmund darf entnommen werden. Eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Tieres wurde gestern (14.9.) erlassen. Die Entscheidung des zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) teilte das Umweltministerium in Hannover mit. Aufgrund der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht seit die Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden getroffen worden, hieß es.
Reaktion auf Übergriffe auf Rinderherden
Zum Hintergrund: Seit Juli kam es in den Landkreisen Friesland und Wittmund immer wieder zu Übergriffen auf Rinderherden. Getötet wurden dabei insgesamt sieben Rinder. Das Ergebnis einer genetischen Probe bestätigte den Wolf als Verursacher der Nutztierrisse.
Dabei wurden demnach mehrfach Tiere aus Herden gerissen, deren Größe und Zusammensetzung normalerweise einen Schutz vor Wolfsangriffen darstellen. Der schadensverursachende Wolf hat sich offenbar auf diese Art des Beutemachens spezialisiert und eine entsprechende Jagdtechnik entwickelt, teilte das Umweltministerium Niedersachsens mit. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Wolf diese erlernten Fähigkeiten auch künftig zum Beutemachen nutzen und erweitern wird. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, dass dieses erlernte Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergeben wird.
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Lies: Wolfspopulation wächst rasant
Damit sind dem Ministerium zufolge die rechtlichen Voraussetzungen zur Entnahme des schadensverursachenden Tieres erfüllt. Zudem habe die Entnahme keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Niedersachsen. Dazu sagt Umweltminister Olaf Lies: „Wir haben in Niedersachsen mittlerweile mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Tieren. Und die Population wächst rasant. Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht." Das sage er auch an die Adresse derjenigen im Land, die sagen, „wir würden mit unserem Vorgehen die Ausrottung des Wolfes billigend in Kauf nehmen.“
NABU: Guter Herdenschutz als einzige Lösung
Der NABU Niedersachsen ist anderer Meinung: Der Abschuss von Wölfen verringert demnach die Zahl an Nutztierrissen nachweislich nicht: Fachliche Studien hätten gezeigt, dass Nutztierrisse nur weniger werden, wenn der Wolf wieder ausgerottet wird. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, sagte: „Die Tatsache, dass Rinderherden als grundsätzlich wehrhaft und geschützt eingestuft werden und dies bereits als zumutbare, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahme gilt, ist eine falsche Annahme." Die Biologie des Wolfes sei es, sich gerade kranke und schwache Huftiere auszusuchen, um diese als Nahrung zu nutzen. Dabei unterscheide der Wolf nicht zwischen Wild- und Nutztier.
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Flächendeckender Herdenschutz in Wolfsgebieten gefordert
Der NABU argumentiert: Die offizielle Nutztierrissstatistik Niedersachsens belege, dass Schadensfälle vor allem dort auftreten, wo kein entsprechender Herdenschutz durchgeführt wurde. In Gegenden, in denen der Wolf länger präsent ist und in denen bereits seit längerem Herdenschutz betrieben wird, gehen die Risszahlen nachweislich zurück. Ein flächendeckender Herdenschutz in Wolfsgebieten sei die einzige, dauerhafte Lösung zum Schutz von Nutztieren.
„Die meisten bisherigen Nutztierrisse wären zu vermeiden gewesen, wenn auf die fachgerechte Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen gesetzt würde. Herdenschutz wirkt langfristig effizient und zahlt sich für Weidetierhaltungen und Wolf gleichermaßen aus, wie auch das NABU-Projekt ‚Herdenschutz Niedersachsen‘ erfolgreich zeigt“, bekräftigt Buschmann.
Umweltminister Lies appellierte in Bezug auf die Umsetzung der Ausnahmegenehmigung an diejenigen, die den besonderen Schutz des Wolfes vorrangig im Blick haben, gut begründete staatliche Entscheidungen zu respektieren: „Artenschutz braucht Akzeptanz. Gerade in den besonders betroffenen Gebieten müssen die Menschen sich auf den handlungsfähigen Staat verlassen können.“