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Wattenmeer: Status als UNESCO-Weltnaturerbe verankert
Der Niedersächsische Landtag hat die Änderung eines Gesetzes beschlossen, welches den Status des Niedersächsischen Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe verankert und die Ausweisung einer Entwicklungszone des Biosphärenreservats möglich macht.
1993 erkannte die UNESCO das Wattenmeer auf der Fläche des Nationalparks als Biosphärenreservats an. Am vergangenen Donnerstag beriet nun der Niedersächsische Landtag über eine Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG). Der Gesetzesentwurf sollte eine rechtliche Grundlage für die Ausweisung einer sogenannten Entwicklungszone des Biosphärenreservats schaffen. Denn um den Titel langfristig sichern zu können, ist diese Ausweisung langfristig nötig.
Konsequenzen aus der Gesetzesänderung
Bisher hat das Reservat zwei Zonen, in denen die Natur besonders geschützt ist. Nun sollen in einer dritten Entwicklungszone Siedlungsräume auf den Inseln und in Teilen der Küstenregion aufgenommen werden. In dieser Zone soll nachhaltiges Wirtschaften modellhaft gefördert werden. So etwa im Tourismus und bei der Landnutzung. Ob sie Entwicklungszone werden wollen, können die 30 in Frage kommende Kommunen und drei kreisfreien Städte selbst entscheiden. Mit der Gesetzesänderungen werden Einschränkungen beim Planungsrecht der Biosphärengemeinden oder andere Auflagen ausgeschlossen.
Lies wünscht sich breite Akzeptanz
Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies freut sich über den Ausgang der Landtagssitzung. Er wolle mit der Gesetzesänderung vor Ort verloren gegangenes Vertrauen bei der regionalen Wirtschaft und der Landwirtschaft wiederherstellen. Dies sei bei der Ausweisung der Natura2000-Schutzgebiete verspielt, als die Auswirkungen für Wirtschaft und Landwirtschaft heruntergespielt wurden. Die kritische Haltung der Landwirtschaft habe ihn bewogen, für eine Klarstellung im Gesetz zu sorgen. Er sprach den Gemeinden, der Landwirtschaft und der Wirtschaft die "zu Recht geforderte" Sicherheit zu, keine weiteren Naturschutzauflagen oder Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit erwarten zu müssen. "Das ist so bedeutsam, denn das UNESCO-Biosphärenreservat ist eine Perle an unserer Küste. Und diese braucht eine breite Akzeptanz über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg. Darauf setze ich. Damit ist dieses Gesetz auch im Kontext des gemeinsamen Niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Umweltverbänden und Politik ein wichtiger weiterer Baustein. Nur mit einer verlässlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit werden wir unsere Ziele langfristig erreichen. Gemeinsam schaffen wir mehr für den Natur- und Artenschutz in Niedersachsen", so Lies.
Landwirte bleiben skeptisch
Das scheint die Landwirte in Ostfriesland nicht vollumfänglich überzeugen zu können. Sie sehen die Ausweisung der Entwicklungszone mit Sorge. "Wenn wir Landwirte das Wort "Gebietskulisse" hören, gehen bei uns die Alarmglocken an. In der Vergangenheit ist selten etwas Gutes für uns dabei herausgekommen", sagte der Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland (LHV), Manfred Tannen. "Oft folgen Bewirtschaftungsauflagen, die in der Regel die Kosten in die Höhe treiben, ohne die Erlössituation zu verbessern." Das fehlende Vertrauen der Landwirte zeigte sich deutlich: beim Landesbauernverband fand der Änderungsvorschlag für den Gesetzesentwurf keine Mehrheit.