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Julia Schürer | am

Celle: Landwirt gewinnt Kampf um 40 ha gegen Investor

Jahrelang währte der Streit zwischen einem Landwirt und einem Investor um 40 ha. Nun ist eine Grundsatzentscheidung gefallen. Wer hat das Recht, Ackerland zu kaufen, Landwirte oder Investoren?

Es ging um 40 ha im niedersächsischen Beverstedt. Der Investor, die BH Holding, wollte das Vorkaufsrecht des Landwirts auch nach einem Gerichtsurteil nicht akzeptieren.

Seit Generationen in Familienhand

Michael Dreyer und seine Familie bewirtschaften seit Generationen einen Betrieb in Heerstedt, einem Ortsteil von Bevenstedt. Seit sie 2019 neu gebaut haben, halten sie über 500 Milchkühe. „Der Betrieb ernährt 16 erwachsene Familienmitglieder“, erklärt Dreyer. „Seit meine beiden Söhne sich entschlossen haben, mit einzusteigen, haben wir alles daran gesetzt, den Betrieb weiter zukunftsfähig zu machen.“

Fläche von existenzieller Bedeutung

Voraussetzung für diese Anzahl von Tieren ist: Fläche. Zum Anbau von Mais und Gras sowie zum Ausbringen der Gülle. Rund 350 ha bewirtschaftet die Familie Dreyer. darunter eine Pachtfläche von etwa 40 ha in der direkten Umgebung des neugebauten Stalls. „Wir habe die Fläche in den 70er-Jahren urbar gemacht und seitdem gepachtet“, erklärt Dreyer. „Durch ihre Lage und Größe ist sie von existenzieller Bedeutung für unseren Betrieb.“

Dass die Fläche verkauft worden war, das erfuhren Michael Dreyer und seine Familie von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Der Käufer: die Wachholzer Land- und Forstwirtschaft GmbH, eine Gesellschaft der B.H. Holding. Dahinter steckt der tedi- und KiK-Erbe Benjamin Heinig, der laut die-deutsche-wirtschaft.de zum Who is who der deutschen Topunternehmen gezählt wird. Laut Recherchen der lokalen Nordsee-Zeitung gehört der Holding mittlerweile fast 1.000 ha Land in der Region, die sie gekauft und dann an Landwirte verpachtet hat.

Bodenpreise steigen immer weiter

Landkauf durch außerlandwirtschaftliche Investoren ist seit Jahren ein Streitthema. Land ist zu einer attraktiven Kapitalanlage für Großunternehmen geworden. Mit verheerenden Folgen: Das Land-Grabbing treibt die Preise steil in die Höhe. Die Bodenpreise für Agrarflächen sind in Deutschland auf einen neuen Rekordwert gestiegen. Auch die Pachtpreise ziehen immer weiter an. Viele Landwirte sind durch den Preiskampf in ihrer Existenz bedroht. Agrarflächen sind zum Spekulationsobjekt geworden. Zudem gelten Großinvestoren oft als unsichere Vertragspartner bei der Verpachtung.

Verlust der Fläche wäre das Schlimmste gewesen

Auch Michael Dreyer wollte sich nicht auf einen Investor verlassen. Daher griff er zu, als die NLG anbot, für den Landwirt ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. „Wir hatten gerade den neuen Stall gebaut und in die Zukunft investiert“, erzählt er. „In dieser Situation Flächen zu verlieren, wäre wirklich das schlimmste gewesen, was uns passieren konnte.“

Bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts versagen die Genehmigungsbehörden einen Kauf und geben den Verkaufsfall an die jeweilige Landgesellschaft ab. Die Landgesellschaft prüft die Ausübung rechtlich und wirtschaftlich, denn sie trägt das Risiko. Danach verkauft sie die Fläche an einen landwirtschaftlichen Betrieb, der aufstockungsbedürftig, -willig und -fähig ist.

Holding machte Druck

Als die NLG das Vorkaufsrecht der Dreyers geltend machte, wurde damit der Kauf der Holding versagt. Die gab jedoch nicht nach und forderte, das Vorkaufsrecht zurückzunehmen. „Die Holding ist dann vors Landwirtschaftsgericht gezogen“, erinnert sich Dreyer. „Das Urteil im Mai 2020 ging zu Ungunsten der Holding aus, die haben aber das Urteil nicht akzeptiert.“ Der Beginn einer Zeit der Unsicherheit für die Familie Dreyer, denn ihr Pachtvertrag auf die Fläche lief 2023 aus. „Ohne die Flächen wären wir in unserer Existenz bedroht gewesen“, stellt Michael Dreyer fest. „Wir hätten 100 Kühe, vielleicht sogar 150, abstocken müssen, das hätte der Betrieb in der jetzigen Investitionssituation nicht verschmerzt.“

OVG Celle entschied für den Landwirt

Erleichterung dann im Februar 2022: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Celle entschied: Das Vorkaufsrecht greift, einer Berufung wird nicht stattgegeben. „Wir stehen jetzt also als Käufer fest“, zeigt sich Dreyer erleichtert. „Die NLG tritt als Käufer auf und verkauft das Land dann an uns weiter.“ Zu den rund 40 ha Nutzfläche gehören noch etwa gleichviel Wald, den die Dreyers mit erwerben müssen.

In der Region wird das Urteil begrüßt, durch die vielen Landkäufe wird die BH Holding hier eher kritisch gesehen. „Man kann ja auch im Internet lesen, wie die Leute gejubelt haben“, so Dreyer. „Die Art und Weise, wie die Holding hier agiert, Urteile nicht akzeptiert und ihre Macht ausgespielt hat, ist nicht mehr zeitgemäß.“

Ein Traktor mit einem Pflug auf einem Acker

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