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Diepholz: Schutzgebiet in Syke rechtens
Der Landkreis Diepholz hat für eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Schlatts in der Leerßer Moorheide" in Syke Rückendeckung vom Oberverwaltungsgericht bekommen.
Die Verordnung stellt ein knapp 160 Hektar großes Areal in der "Syker Geest" unter Schutz. Dieses sei "ganz überwiegend" und "im Wesentlichen" rechtmäßig, urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.
Das Gebiet besteht aus Grünlandflächen mit eingestreuten Kleingewässern, bei denen es sich überwiegend um historische Schlatts (Heideweiher) handelt, sowie kleineren Wäldern. Als Lebensraum für den Kammmolch und weitere wildlebende Tier- und Pflanzenarten sei das Areal schutzwürdig und -bedürftig, stellte das Gericht fest. Nur eine Regelung für die Forstwirtschaft wurde als teilweise unwirksam eingestuft.
Beschränkungen nicht unverhältnismäßig
Die Verordnung war 2016 erlassen worden. Ein Paar, das mehrere Flächen im Landschaftsschutzgebiet unter anderem mit schottischen Hochlandrindern bewirtschaftet, hatte geklagt. Das Paar hatte eine ihm gehörende Waldfläche nicht für schutzwürdig gehalten und sich gegen einzelne Beschränkungen sowie das Verbot der fischereilichen Nutzung der Kleingewässer gewandt.
Aus Sicht des OVG greifen die Verbote und Beschränkungen aber nicht unverhältnismäßig in die Rechte der Betroffenen ein. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, wogegen jedoch Beschwerde eingelegt werden kann.