Landwirtin Gesa aus Bockstedt muss sich eine neue Güllegrube bauen, darf aber aktuell nicht düngen. Ein Problem für die Mästerin.
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EU-Nitratrichtlinie: Wenn Landwirte keine Gülle ausbringen dürfen
Landwirtin Gesa betreibt in Bockstedt im Landkreis Diepholz eine konventionelle Schweinehaltung. Sie steht gerade vor einem großen Problem, denn sie muss eine neue Güllegrube bauen, darf aber aktuell nicht düngen. Warum?
"Es war lange Zeit so, dass Deutschland die EU-Nitratrichtlinie nicht richtig umgesetzt hat", erklärt Schweinemästerin Gesa ganz zu Anfang des Videos. Weil Deutschland zu wenig getan hat, was Nitrat im Grundwasser angeht, hat die EU-Kommission die Bundesrepublik verklagt. Das Ergebnis ist, dass auf den Feldern weniger gedüngt werden darf.
Warum setzen Landwirte auf Gülle?
"Gülle fällt bei uns im Betrieb ja sowieso an", sagt Gesa. "Also aus Sicht des Kreislaufgedankens ist es wunderbar, sie hier auch zu verwerten." So entstehen nämlich keine Abfälle im Betrieb. Aber: "Klar, es gibt auch Nachteile", gibt sie zu. "Die Gülle ist nicht so Präzise. Also das heißt, nicht so homogen und die Wirkung im Boden lässt sich nicht ganz so gut abschätzen wie zum Beispiel bei synthetischem Dünger." Doch synthetischer Dünger sei viel zu teuer und auch viel zu Aufwendig in der Produktion.
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Was besagt die EU-Nitratrichtlinie?
Bei der Gülleausbringung von Gülle müssen die Landwirtinnen und Landwirten sich an einige Regeln und auch an Sperrfristen halten. Unter anderem ist in der EU-Nitratrichtlinie geregelt, dass nicht mehr als 50 mg Nitrat pro Liter Wasser im Trinkwasser enthalten sein dürfen, erklärt Gesa. Auch ist ganz genau festgelegt, wie viel Gülle auf wie viel Fläche ausgebracht werden darf. Landwirtin Gesa ist jetzt aber dabei, eine neue Güllegrube zu bauen. Der Grund: die Düngeverordnung. Diese regelt die ganze Anwendung von Düngemitteln.