Schild mit Hinweis zur Maskenpflicht Fußgängerzone

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Christel Grommel | am

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen

Von heute (23. Oktober) an gilt die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen. Neben einer Maskenpflicht im Freien ist auch eine Sperrstunde neu.

Die Infektionszahlen steigen stark, weshalb Niedersachsen seine Corona-Maßnahmen verschärft hat. Folgendes gilt ab sofort: 

Maskenpflicht: In der Öffentlichkeit unter freiem Himmel ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, wo Menschen dichter zusammenkommen. Bei einer Inzidenz von 35 ist sie eine Empfehlung, ab Inzidenz von 50 wird daraus eine Pflicht. Landkreise und kreisfreie Städte legen die Orte, wo die Maske aufgesetzt werden muss, in einer entsprechenden Allgemeinverfügung fest.

Kontaktbeschränkungen: Ab einer Inzidenz von 50 dürfen sich - auch im Freien - maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen, der Mindestabstand muss eingehalten werden.

Sperrstunde: Ab einer Inzidenz von 50 gilt eine Sperrstunde von 23:00 bis 6:00 Uhr. Gastronomiebetrieben ist es jenseits der Sperrzeit untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben. Ab einer Inzidenz von 35 können in Ausnahmefällen abweichende Regelungen getroffen werden.

Veranstaltungen: Die Besucherzahl bei Veranstaltungen mit sitzendem Publikum ist auf 100 beschränkt. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Veranstalter mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vereinbart haben. Bei einer Inzidenz von 35 ist es eine Soll-Vorschrift.

Private Feiern: Bei Inzidenz unter 35 dürfen 25 Personen an privaten Feiern in der Wohnung oder in eigenen geschlossenen Räumlichkeiten teilnehmen. Steigt die Inzidenz weiter, dürfen es nur noch 15 sein, das gilt auch im Garten. Ab Inzidenz von 50 dürfen Feiern nur noch zehn Teilnehmer aus zwei Haushalten haben, außer es handelt sich um Angehörige.

Cloppenburg und Vechta erlassen neue Verfügung

Die Landkreise Cloppenburg und Vechta reagierten ebenfalls auf hohe Inzidenzwerte und steigende Zahlen. Neue Verordnungen treten heute in Kraft. 

Cloppenburg: Zusammenkünfte in privaten Räumen und Grundstücken sind auf maximal sechs Personen aus sechs Hausständen begrenzt. Bei Treffen von zwei Hausständen liegt die Obergrenze bei zehn Personen. Bei Hochzeiten, Trauerfeiern und anderen besonderen Anlässen wie Kommunion oder Konfirmation sind maximal 25 Personen zugelassen. Öffentliche Veranstaltungen haben eine Obergrenze von 50 Teilnehmern. Für die Gastronomie wird die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr verlängert. Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden.

Vechta: Zusammenkünfte in privaten Räumen und auf privaten Grundstücken sind auf maximal sechs Personen aus zwei Hausständen begrenzt. Bei Hochzeiten, Trauerfeiern und anderen besonderen Anlässen wie Kommunion oder Konfirmation sind maximal 25 Personen zugelassen. Öffentliche Veranstaltungen haben eine Obergrenze von 100 Teilnehmern. Auch hier hat die Gastronomie eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr einzuhalten. Auch am Arbeitsplatz muss eine Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht gewährleistet ist. Zuwiderhandlungen werden teuer: eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro kann erhoben werden.

Mit Material von dpa, NDR

Fast 1.000 neue Corona-Fälle

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten in Niedersachsen ist deutlich gestiegen. Bis Freitagmorgen (23. Oktober) kamen 987 bestätigte Fälle hinzu. Mit 45,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. 727 Personen sind in Niedersachsen seit dem Ausbruch der Pandemie an oder mit dem Virus verstorben.

14 Regionen liegen aktuell über dem 50er-Wert. Betroffen sind die Landkreise Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Hildesheim, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Schaumburg, Vechta und Verden sowie die Städte Osnabrück und Delmenhorst. Die Region Hannover liegt knapp darunter.

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