Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschied, dass der Wolf weiter abgeschossen werden darf und wies damit eine Beschwerde von Naturschützern zurück.
Die Naturschutzorganisation hatte einen Eilantrag gestellt, um die erneute Sondererlaubnis zum Abschuss zu stoppen.
Das Gericht bestätigte mit dieser Entscheidung einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Die Begründung: Das Töten des Rodewalder Wolfs sei gerechtfertigt, um ernsthafte wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Man könne davon ausgehen, dass der Wolf weiter Pferde und Rinder reißen werde. Der Wolf hatte im Kreis Nienburg und im Heidekreis bereits zahlreiche Nutztiere gerissen.
Von aktuell rund 350 Wölfen in Niedersachsen könnten nach Schätzungen rund ein Dutzend Problemwölfe sein.
Wolfsfreunde klagen gegen Abschuss
Der "Freundeskreis freilebender Wölfe" - ein Natur- und Artenschutzverein, kündigte unterdessen an, gegen den Abschuss des Rodewalder Wolfes klagen zu wollen. Ihrer Ansicht nach gebe es keinen Nachweis für einen aktuellen Riss durch den Rüden.
Zuvor hatte der Freundeskreis bereits Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg eingelegt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen.