Im Landkreis Cuxhaven wurden Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Das Landwirtschaftsministerium (ML) fordert die Landkreise zur Risikobewertung auf.
In Niedersachsen sind seit dem 1. Oktober 2021 sieben Fälle des hochansteckenden Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 bei Wildvögeln festgestellt worden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko des Aufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation und des Wiedereintrags des Virus mit einer anschließenden Verbreitung in der Wildvogel- und Wasservogelpopulation als hoch ein.
Veterinärbehörden müssen Risikobewertung durchführen
Angesichts dieser Risikoeinschätzung und der sich häufenden Nachweise bei Wildvögeln in Norddeutschland werden die kommunalen Veterinärbehörden mit Erlass vom 9. November 2021 gebeten, die Risikobewertung durchzuführen. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: "Der Schutz von Geflügelbeständen vor einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus ist von größter Bedeutung. Eine Stallpflicht für Freilandgeflügel ist eine wirksame Methode zur Vermeidung der Ansteckung."
Deutschland erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 den bisher schwersten Geflügelpest-Seuchenzug.