In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde im Raum Ebstorf ein Wolf geschossen, die entsprechende Ausnahmegenehmigung lag vor.
Zu dieser Genehmigung hatten zahlreiche Risse, verbunden mit mehrfacher Überwindung der Herdenschutzmaßnahmen, geführt. Die Risse hatten einen Schaden von mehr als 70.000 Euro verursacht, auch ein Deichschäfer war betroffen.
Das Territorium des Rudels umfasst die Gemeinden Ebstorf, Hanstedt, Natendorf, nördlich der B71 gelegene Teile der Gemeinden Eimke und Wriedel sowie das Gebiet westlich der Straßenverbindung von der B71 über Linden, Stadorf und Schwienau nach Melzingen.
Nach der Bergung des Kadavers durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wird eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfes eingeleitet.
Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 30. Juni, der Vollzug ist mit dieser Entnahme ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, werde eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen.
Lies: Kontrollierte Entnahme der richtige Weg
Olaf Lies kommentierte die Entnahme im Landkreis Uelzen: "Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffälligen Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden."