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Rote Gebiete - kein Wackeln an den Plänen!
Wenn viele unserer landwirtschaftlichen Betriebe mit pauschalen Auflagen bestraft werden, obwohl sie ihre Kulturen ordnungsgemäß düngen, dann läuft gewaltig etwas schief, findet Dr. Holger Hennies, Präsident des Landvolks Niedersachsen.
Die jetzt von der EU-Kommission geforderten Änderungen im deutschen Düngerecht zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie werfen uns um Jahre zurück, und diese durch die Auflagen der EU drohende "Rolle rückwärts" werden wir nicht akzeptieren.
Als Landvolk Niedersachsen fordern wir die niedersächsische Landesregierung auf, den vor einem Jahr veröffentlichten Stufenplan zur Erstellung einer neuen Gebietskulisse mit Einschränkungen für die Düngung einzuhalten. Es ist keine gute Nachricht für uns, wenn die Landesregierung nun mitteilen muss, dass Zeitpläne zur Neuabgrenzung bis zum Frühjahr 2022 offenbar wackeln. Das kritisieren wir, auch wenn die Ursache zum Teil bei der EU-Kommission und beim uneinheitlichen Vorgehen der Bundesländer zu suchen ist.
Basis für Neuabgrenzung der Roten Gebiete schaffen
Das Landvolk Niedersachsen hält daran fest, dass so schnell wie möglich die Basis für die im Frühjahr 2021 vereinbarte Neuabgrenzung geschaffen wird. Dazu gehört auch, dass Grundwasseranalysen von weiteren Messstellen, zum Beispiel von Brunnen, die für die Feldberegnung genutzt werden, in die Bewertungen mit einbezogen werden. Bei der Abgrenzung von Flächen, auf denen Landwirte ihre Nutzpflanzen nicht optimal mit Nährstoffen versorgen dürfen, darf das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufgegeben werden. Wir fordern die Berücksichtigung unserer landwirtschaftlichen Daten, und zwar ganz im Sinne des Gewässerschutzes. Die Landesregierung muss außerdem weiter an einem lückenlosen Messstellennetz arbeiten, damit nicht zu Unrecht große Teile des Landes wieder als nitratbelaste "Rote Gebiete" eingestuft werden.
Verursacherprinzip im EU-Recht
Kritik der EU an der seit 2021 erfolgten Berücksichtigung von Daten über die Düngung in der Landwirtschaft (Emissionsmodellierung) lassen wir nicht gelten. Auch im EU-Recht greift das Verursacherprinzip. Ich halte den Ansatz im dritten Schritt des Abgrenzungsverfahrens für absolut richtig, wonach die ermittelten Flächen mit hohem Emissionsrisiko die Nitratkulisse im Sinne der Düngeverordnung bilden. Die alte Bundesregierung hat es versäumt, hierüber ein Einvernehmen mit der EU zu erzielen, und die neue Regierung sieht sich jetzt offenbar vorschnell zur Streichung dieses Abgrenzungsschritts veranlasst.
Überwiegend Grünlandflächen betroffen
Das geht zu Lasten der Landwirte, und das darf nicht sein. Betroffen wären, ähnlich wie bei den teils unsinnigen Regelungen in der GAP, überwiegend Grünlandflächen, obwohl dort nachweislich keine Belastungen für das Grundwasser ausgehen würden, die zu einer Überschreitung des Schwellenwertes führen könnten.