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Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Anne-Maria Revermann | am

Rote Gebiete in Niedersachsen stehen fest

Nitrat- und phosphatsensible Gebiete in Niedersachsen stehen fest.

Die Landesregierung hat am heutigen Montag (18.11.2019) die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mit Hilfe dieser Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden.
 
Die sogenannte Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar. Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35.000 Hektar. Hier können die Gebiete eingesehen werden.
 

Auflagen für die Bewirtschaftung Roter Gebiete

Die Landesregierung wird die Messstellen in Niedersachsen, die Grundlage für die Ausweisung der Roten Gebiete sind, bei jeder Probenahme überprüfen. Ergänzend hierzu wird das Umweltministerium die Überprüfung auf 24 Monate verkürzen und, wenn ein Anlass besteht, einzelne Messstellen überprüfen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
 
Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt.
 
Auflagen für nitratsensible Gebiete:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen. Die Düngung soll noch präziser gestaltet werden.
  • Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland (anstatt früher vier Stunden).
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate.

 Auflagen für phosphatsensible Gebiete:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.
  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate.
  • Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.

 
Zur Umsetzung zweier Maßnahmen (Erhöhung der Lagerkapazität und reduzierte Phosphat-Düngung) sind Übergangsfristen bis ins Jahr 2021 vorgesehen.
 

Zusammengefasst: Was ändert sich?

Gegenüber dem im September vorgelegten Entwurf ändert sich nur wenig. Vor allem die Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen bleiben, wie sie damals vorgestellt wurden.

Auch die vorgesehenen Auflagen zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers bleiben unverändert.

Landvolk Niedersachsen kritisiert Willkürlichkeit

Das Landvolk Niedersachsen kritisiert, dass nicht klar dargelegt wird, wer die erhöhten Nitratwerte verursache und ob diese durch die Landwirtschaft beeinflusst seien oder es dafür andere Ursachen gäbe. Das Niedersächsische Landvolk lässt die heute verabschiedete Verordnung auf dem Klageweg rechtlich überprüfen.

Mit Material von Niedersächsische Staatskanzlei, Landvolk Niedersachsen

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