In diesem Jahr war vieles anders, und zum Abschluss bildet Silvester keine Ausnahme davon. Wir beantworten, was in Niedersachsen und Bremen zum Jahreswechsel erlaubt ist.
Party, Sekt, Raketen und Böller - das gehört für viele einfach dazu. Auf was muss dieses Jahr verzichtet werden bzw. was ist nur eingeschränkt möglich?
Mit wie vielen Personen darf ich feiern?
Erlaubt sind maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.
Ausnahmen gibt es nur für nahe Angehörige. Diese dürfen aus verschiedenen Haushalten kommen, aber die Zahl von maximal fünf Personen bleibt bestehen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Für die Silvesternacht gilt zusätzlich ein An- und Versammlungsverbot - mit mehreren Nachbarsfamilien auf der Straße anstoßen, ist nicht zulässig. Die Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten gilt zunächst bis zum 10. Januar.
Darf man Feuerwerk zünden?
Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten. Welche Orte genau betroffen sind, legen die Kommunen und Landkreise fest.
Erlaubt sind Wunderkerzen und Dinge wie Knallerbsen.
Es gibt ein bundesweites Verkaufsverbot für Böller und Raketen.
Aufgrund der stark belasteten Krankenhäuser wird dringend appelliert, sich an die Verbote zu halten.
Was ist in Bremen zu Silvester erlaubt?
Silvesterfeuerwerk ist in Bremen grundsätzlich untersagt, denn für die Städte Bremen und Bremerhaven gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerksartikeln. Damit dürfen Menschen auch keine Raketen und Böller zünden, die sie schon zuhause haben, etwa aus dem Vorjahr.
Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig gekauft werden können, dürfen verwendet werden.