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Traktor zieht Karnevalswagen: Was Landwirte beachten müssen
An vielen Karnevalsumzügen beteiligen sich Landwirte und Landwirtinnen mit ihren Traktoren. Für Umbauten an den Traktoren oder Anhängern gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Mit unserer Checkliste wissen Sie, worauf Sie achten müssen.
Die Karnevalssession ist in vollem Gange. Oft ziehen Traktoren die Motivwagen bei den Karnevalsumzügen. Dabei gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, die vom TÜV oder der DEKRA überprüft werden. Mit unserer Checkliste wissen Sie, worauf Sie achten müssen, damit der mühevoll gebaute Wagen durch die Kontrolle kommt und mitfahren darf.
Als Landwirte mit Traktoren einen Karnevalswagen ziehen - worauf Sie achten müssen
Damit beim Karneval alle ihren Spaß haben, gibt es einige Regeln für den Bau von Karnevalswagen. Die wichtigsten Eckdaten haben wir in einer Checkliste zusammengefasst. Welche Vorschriften genau gelten, weiß der Veranstalter vom Umzug. Er kann auch die Prüfer benennen, die den Wagen abnehmen.
Unser Tipp: Vorher beim Sachverständigen nachfragen. Die Prüfer von TÜV und DEKRA geben gerne Tipps, damit der Karnevalswagen die Prüfung anstandslos besteht.
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LoF-Anhänger von Landwirten als Karnevalswagen
Viele Vereine bauen ihre Wagen auf einem land- oder forstwirtschaftlichen (lof)-Anhänger auf und ziehen diese mit Traktoren. Da viele landwirtschaftlichen Anhänger nicht zugelassen sind, werden sie auch nicht regelmäßig bei einer Hauptuntersuchung überprüft. Deshalb ist der Besitzer für die Betriebssicherheit verantwortlich und sollte den Anhänger vorab anhand folgender Punkte prüfen:
- Funktionieren Licht und Bremse?
- Sind die Reifen in Ordnung und haben sie ausreichend Luft?
- Wird das zulässige Gewicht durch den Aufbau nicht überschritten?
Für die Auswahl ist es unerheblich, ob der Anhänger auflaufgebremst ist oder eine Druckluftbremse hat.
Umzug mit Traktor und Karnevalswagen: Vorher Strecke anschauen
Der Karnevalswagen sollte zur Umzugstrecke passen. Wie eng sind die Straßen und Wege und wie hoch kann ich bauen? Für den Transport sind die Vorgaben relativ klar: Ohne Stress und weitere Auflagen darf fahren, wer nicht breiter als 2,50 m, höher als 4 m und länger als 12 m ist. Wird die Konstruktion breiter, sind zusätzliche Kennzeichnungen und Auflagen zu berücksichtigen.