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Wolf: Niedersachsen muss Auskunft über Abschüsse erteilen
Der Landtagsabgeordnete Christian Meyer und seine Kollegin Imke Byl (beide Bündnis 90/Grüne) hatten geklagt, weil sie Auskunft vom Land Niedersachsen über Wolfsabschüsse wollen. Sie errangen heute einen Teilsieg vor dem Staatsgerichtshof.
Laut der Gerichtsentscheidung hat das Land seine Auskunftspflicht bei Abschussgenehmigungen für Wölfe verletzt. Zuvor hatte sich das Land geweigert, Informationen über laufende Abschussgenehmigungen herauszugeben. Die Begründung: Man müsse diejenigen schützen, die an der Entnahme beteiligt sind.
In Zukunft muss das Land nun allgemeine Informationen über Abschussgenehmigungen offenlegen. Darunter zum Beispiel die Zahl erteilter Ausnahmegenehmigungen und wann diese erteilt wurden. Auch welche Tierart gerissen wurde, die Art des Grundschutzes und was für Schwächen die Schutzmaßnahmen eventuell hatten, muss das Land mitteilen.
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Keine Info über Jäger und Weidetierhalter
Richtig gehandelt habe das Land Niedersachsen bei Informationen, die helfen könnten, Jäger und Weidetierhalter zu identifizieren. Laut dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs und vorsitzendem Richter Thomas Smollich sei die Debatte rund um dem Wolf „aufgeheizt“. Die Gewaltneigung einzelner militanter Naturschützer und andere Bedrohungen im Internet rechtfertigen deshalb die Auskunftsverweigerung, falls dadurch Betroffene identifiziert werden könnten.
So darf das Land in Zukunft weiterhin Informationen zurückhalten, die bei der Identifikation einzelner Jäger und Weidetierhalter helfen könnte. Beispielsweise die Kennung des Wolfes, der zum Abschuss freigeben ist, das Territorium und das Rudel. Mit diesen Daten könnten Dritte Betroffene Personen ermitteln.
Grüne wollen Auskunftspflicht zu Wolfsabschüssen
Grüne mit Urteil zufrieden
Abgeordneter Meyer zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Es sei nie Ziel gewesen, Informationen über betroffene Jäger und Weidetierhalter zu bekommen. „Wir wollen allgemeine Zahlen und Fakten zu Abschussgenehmigungen und diese muss das Land uns nun in Zukunft geben“, sagte Meyer gegenüber der Redaktion. So könne man politisch besser auf die Abschussgenehmigungen reagieren und im Ausnahmefall hinterfragen.
Aber auch Umwelt-Staatssekretär Frank Doods nahm das Urteil zufrieden auf. „Betroffene Personen sind weiterhin vor Identifikation sicher“, resümierte der Staatssekretär. „Das war uns wichtig“.
Lies: Ausgewogenes Urteil
Umweltminister Olaf Lies kommentierte das Urteil: „Wir freuen uns, dass der Staatsgerichtshof heute der Argumentation und Rechtsauffassung der Landesregierung in weiten Teilen gefolgt ist. Der Staatsgerichtshof hat hier eine sehr ausgewogene Entscheidung getroffen, die die betroffenen Rechte gegeneinander abwägt und zu einer - auch für die Praxis handhabbaren – Entscheidung geführt hat."
Bei der Beantwortung künftiger Anfragen werde man berücksichtigen, dass bestimmte Informationen wie den vorhandenen Grundschutz oder die Höhe der durch Risse eingetretenen Schäden zugänglich gemacht werden müssten. Es sei dem Umweltministerium immer darum gegangen, die Abgeordneten möglichst umfassend zu informieren, gleichzeitig aber die Rechte Dritter zu schützen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Frank Schmädeke wertete das Urteil als eine "Niederlage der Grünen". „Wir freuen uns, dass das Gericht dem Schutz der Daten von Tierhaltern und Jägern und Vorrang eingeräumt hat. Alles andere hätte man den betroffenen Personen nicht erklären können", so Schmädeke. Die Grünen müsste sich nun deutlich von den Bedrohungen durch die Gegner des Wolfsmanagements distanzieren.