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Niedersächsischer Weg für mehr Naturschutz: Das steht drin
Mit dem Niedersächsischen Weg einigten sich Naturschützer, Landwirte und das Land erstmals gemeinsam auf Ziele für den Natur- und Artenschutz. Die LAND & FORST stellt Ihnen die Punkte der Absichtserklärung gekürzt vor.
Mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen mit einem Maßnahmenpaket, das Landwirte und Naturschützer erstmals gemeinsam beschlossen haben: Vergangene Woche unterzeichneten Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, Ministerpräsident Stephan Weil, Präsident der Landwirtschaftskammer Gerhard Schwetje, Vizepräsident des Landvolks Dr. Holger Hennies, Nabu-Präsident Dr. Holger Buschmann und Heiner Baumgarten, Präsident des BUND, den Niedersächsischen Weg in Wunstorf.
Seit Januar hatten Landvolk, die Landwirtschaftskammer, Nabu, Bund und Umwelt- und Landwirtschaftsministerium dazu verhandelt.
"Wir wollen mitgestalten"
Dr. Holger Hennies, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, sagt zum Niedersächsischen Weg: "Es ist ein fairer Kompromiss. Uns war wichtig, dass wir einen fairen finanziellen Ausgleich haben, wenn Landwirte betroffen sind. Wir wollen vor allem mitgestalten können."
Das vollständige Videointerview mit Dr. Holger Hennies sehen Sie in der digitalen Ausgabe 24/2020 der LAND & FORST.
Das umfasst die gemeinsame Vereinbarung
Mit der 15 Punkte umfassenden Vereinbarung wollen das Land, Landwirte und Naturschützer gemeinsam die Herausforderungen des Natur- und Artenschutzes angehen.
Die wichtigsten Eckpunkte betreffen dabei unter anderem das Grünland, den Wiesenvogelschutz, den Biotopverbund, Gewässerrandstreifen und ein verpflichtendes Kompensationskataster für die Bauleitplanung.
1. Biodiversität erhalten
Deshalb soll ab dem dritten Quartal 2020 in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz weitere gesetzlich geschützte Biotoptypen aufgenommen werden, wie arten- und strukturreiches Dauergrünland.
Um diese in ihrem Zustand zu erhalten, sollen Anreize oder ein Ausgleich für den Bewirtschafter geschaffen werden, um die Bewirtschaftung sicher zu stellen oder zu extensivieren. Streuobstwiesen mit mehr als 2.500 qm und großen Obstbäumen über 1,60 m, werden ebenfalls gesetzlich geschützt.
2. Natura-2000-Gebiete
Hierfür werden in den nächsten drei Jahren jeweils zusätzlich 30 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt oder aus dem ökologischen Teil des Wirtschaftsförderfonds bereitgestellt.
Für die Betreuung dieser Gebiete sollen bis 2025 etwa 15 weitere Gebietsbetreuungen durch eine Kooperation von Naturschützern, Landschaftspflegern und Landwirten entstehen.
3. Landesweiter Biotopverbund
Bis 2023 wird ein landesweiter Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche oder zehn Prozent der Offenfläche aufgebaut. Dafür sollen bestehende Strukturen wie Fließgewässer, Weg- und Feldraine oder Hecken genutzt werden.
4. Regelungen zu Gewässerrandstreifen
Diese sollen im Niedersächsischen Wassergesetz angepasst werden. Vorgeschriebene Gewässerrandstreifen von drei bis zehn Metern, die aus agrarstrukturellen Gründen unzumutbar sind, können vom Umweltministerium ausnahmsweise bis auf einen Meter reduziert werden.
Für das Anlegen von Gewässerrandstreifen und grünen Seitenstreifen soll ein Ausgleich gezahlt oder bei Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.
5. Aktionsprogramm Insektenvielfalt
Das Land erstellt bis 2020 ein Programm mit konkreten Maßnahmen und ihrer Finanzierung. Die Mittel sollen zusammen mit den GAK-Geldern des Bundes auf 12 Mio. Euro ausgedehnt werden.
6. Rote Listen
Das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aktualisiert in den nächsten fünf Jahren und dann im fünf-Jahres-Rhythmus alle Roten Listen Niedersachsens und erstellt weitere Rote Listen für Insektenordnungen.
7. Qualität von Flächen
Diese soll über ein verpflichtendes Kompensationskataster für die Bauleitplanung erfasst und die Lage von Ausgleichsflächen verpflichtend online gestellt werden.
8. Beratung von Landwirten
Bis 2025 soll es eine flächendeckende Berartung für Bauern geben für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz. Diese erfolgt durch die Landwirtschaftskammer, andere Berater und Naturschützer.
9. Das Land gestaltet seine Liegenschaften
Unter der Beachtung des Natur- und Artenschutzes und stellt auf eine ökologische Bewirtschaftung um, sofern möglich. Bei Baumarten wird besonders auf Klimatauglichkeit und Wuchsleistung geachtet und der Anteil von Laubbäumen auf 65 % erhöht.
Kahlschläge oder die Entwässrung von Waldmooren werden unterlassen.
10. Die Landesregierung wird sich weiterhin für die Umgestaltung der GAP einsetzen
Mit dem Ziel, Gemeinwohlleistungen wie Klimaschutz, Biodiversität, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität im ländlichen Raum zu fördern.
11. Ökolandbau soll bis 2025 auf zehn Prozent steigen
und bis 2030 auf 15 %.
12. Klimaschonende Landwirtschaft fördern
Das umfasst beispielswiese die Weidetierhaltung, Humusaufbau und Biotope.
13. Weniger Pflanzenschutzmittel
Gemäß den Minderungszielen der Ackerbaustrategie.
14. Neuversiegelung von Flächen
Bis 2030 wird die Neuversiegelung von Flächen unter drei Hektar pro Tag gehalten.
Anschließend soll weiter reduziert werden, bis zur Netto-Null spätestens 2050.
15. Dialog halten
Zwischen der Landesregierung, der Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherverbänden und dem Lebensmittelhandel soll ein Dialog entstehen, damit Veränderungen nachhaltig wirken.
Den gesamten Artikel sowie Stimmen aus der Landwirtschaft zu diesem Thema von
- Landwirten aus Niedersachsen,
- Barbara Otte-Kinast,
- Albert Schulte to Brinke
- Gerhard Schwetje
- Dr. Holger Hennies
erhalten Sie in der aktuellen LAND & FORST, Ausgabe 24/2020 sowie in der digitalen Ausgabe.