Der LsV bezog Stellung zum Niedersächsischen Weg. Bei aller Notwendigkeit des Schutzes und des Erhalts der Natur dürfe die eigentliche Aufgabe der Landwirtschaft nicht aus den Augen verloren werden.
Der grundsätzliche Gedanke dieser Absichtserklärung sei laut LsV nachvollziehbar und durchaus zu befürworten.
Unverständlich sei jedoch, dass der Nabu sein Volksbegehren gestartet habe und dafür Unterschriften sammle. Dies sei nicht zielführend. Zum anderen zeige es sehr deutlich, dass in Wirklichkeit kein Interesse an einer kooperativen Lösung bestehe, welche die Landwirte mit einbezieht. Dies sei inakzeptabel.
Ebenso unverständlich sei es, dass der LsV trotz der Erklärung "Wir bitten zu Tisch" weder an den Gesprächen beteiligt, noch über die Ergebnisse informiert worden sei.
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung
Die pauschale Schuldzuweisung, dass die Landwirtschaft Alleinverursacher des Artenrückgangs sei, lehne der LsV entschieden ab. Vielmehr sehe der Verein die negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Die Landwirtschaft sei als Hauptflächennutzer in der Lage, dies zu kompensieren und auch gerne bereit dies zu tun.
Man sehe sich dort als Dienstleister, die auf freiwilliger Basis die gesellschaftlich verursachten Auswirkungen ausgleichen könnten. Dazu könne relativ leicht eine Gebietskulisse ausgewiesen werden, in denen sich dann Landwirte frei entscheiden könnten, ob und welche Maßnahmen sie in welchem Umfang umsetzen. Nur dann könne man sicher sein, dass der Niedersächsische Weg in der breiten Masse der Landwirte mitgetragen werden könne.
Bei aller Notwendigkeit des Schutzes und des Erhalts der Natur dürfe die eigentliche Aufgabe der Landwirtschaft in Deutschland nicht aus den Augen verloren werden. Durch eine Extensivierung hier vor Ort dürfe keine Importabhängigkeit im Bereich Lebensmittel-versorgung entstehen.