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Osnabrück: Fleischbestände müssen nach Rattenbefall vernichtet werden
Nach einem massiven Rattenbefall in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Dissen hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Anordnungen zur Vernichtung der Fleischbestände als rechtmäßig bestätigt.
Die Anordnungen des Landkreises Osnabrück seien somit nicht "unverhältnismäßig", wie die Antragsteller - der fleischverarbeitende Betrieb sowie eine benachbarte Abnehmerfirma in Dissen - bemängelt hatten, um eine Vernichtung des gesamten Fleisches zu umgehen. Das teilte das Gericht am Mittwoch (22. Juli) mit, das damit Eilanträge der zwei Firmen zurückwies. In dem Fall handelt es sich um 400 Tonnen Fleisch, die betroffen sein sollen.
In dem Kühlhaus der Nagel Transthermos GmbH waltete vor allem die Firma LVD Fleisch GmbH Dissen, die in einem Teil des Raumes Fleisch zerlegt und behandelt hat.
Der Kreis Osnabrück hatte ein Verarbeitungsverbot für sämtliches Fleisch erlassen, das seit dem 15. Januar 2020 in den fleischverarbeitenden Betrieb in Dissen gelangt war und zudem die Vernichtung aller in den Räumen hergestellten Lebensmittel angeordnet.
Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Fleischerzeugnisse, die ab dem Stichtag (15. Januar) in dem Betrieb produziert worden seien, für den Verzehr ungeeignet seien, da Kot, Laufwege, Fellreste und Anzeichen für Nestbau der Ratten in einem Umfang gefunden worden seien, was auf eine sehr große Population hindeute, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge hätten bisher keinen Erfolg gezeigt, die Ratten "bevölkerten" das gesamte Gebäude.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig und können mit einer Beschwerde vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Das Kühlhaus war auch Lagerstätte für Fleischwaren der Tönnies-Gruppe, wie das "Haller Kreisblatt" berichtete.