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Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Dr. Anton Salm | am

Ratgeber: Biosicherheit im Geflügelstall

Biosicherheit muss auf allen Betrieben obenan stehen. Tipps dazu und zur Seuchenvorsorge lesen Sie in diesem Ratgeber.

Über die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann das Einschleppen von Erregern in einen Bestand bzw. dessen Weiterverbreitung im Bestand verhindert werden.

Was sind kritische Punkte?

Punkte, die der Betriebsleiter laufend im Blick haben muss, sind:

  • Einstreu-/Futterlagerung
  • Einstreumanagement
  • Kadaverlagerung
  • Hygieneschleuse
  • Abluftschächte
  • Vorfangen/Ausstallen
  • Ausmisten

Hier werden in der Praxis des Öfteren noch Mängel sichtbar. Bei Betriebsleitern ist hier Eigeninitiative und manchmal auch Kreativität gefragt, bei Bedarf individuelle Lösungen zu finden. Sie sollen möglichst einfach und praktikabel sein, damit sie „gelebt“ werden können.

Einstreu- und Futterlagerung

Einstreu und Futter im Geflügel haltenden Betrieb müssen vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Das heißt, dass die Lagerhalle allseits geschlossen sein muss.

Rolltore oder Schiebetüren sind ideal, es geht aber auch mit vogelsicheren Netzen oder einer Abdeckung mit Plane. Eine Strohmiete draußen sollte möglichst auf einer festen Bodenplatte stehen und mit einer dichten Folie und Vogelschutznetzen abgedeckt sein.

Es ist darauf zu achten, dass es keine Futterreste im Außenbereich gibt, zum Beispiel unter dem Silo oder Einfüllstutzen. Solche Stellen werden von Wildvögeln gefunden!

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Einstreumaschinen

Einstreumaschinen und/oder Traktoren, die im Stall zum Einsatz kommen, sind ebenso in allseits geschlossenen Gebäuden unterzustellen. 

Beim Gebrauch sind folgende Maßnahmen zu beachten: 

  • Der Weg zwischen Ställen und Lager sollte möglichst kurz und befestigt sein. Der befestigte Weg kann und muss sauber gehalten werden.
  • Wo möglich, sollte im Stall nicht das gleiche Fahrzeug zum Einsatz kommen wie außerhalb. Ebenso vermieden werden sollte der Einsatz eines Fahrzeugs auf mehreren Betrieben.
  • Wenn das unvermeidbar ist, ist ein Waschplatz mit Abfluss und Auffanggrube für das Waschwasser einzurichten.
  • Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Gerätschaften versteht sich eigentlich von selbst.

Kadaverlagerung

Mängel stellen Veterinärämter immer wieder einmal bei der Kadaverlagerung fest.

Hier sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Kadaver müssen vor Witterungseinflüssen und anderen Tieren geschützt aufbewahrt werden.
  • Behälter müssen auslaufsicher sein.
  • Der ideale Standort für die Kadaverlagerung ist am Übergang Betriebsgelände/öffentlicher Weg. Dann braucht das Fahrzeug der Tierkörperbeseitigung das Betriebsgelände gar nicht zu befahren.
  • Die Kadaverbehälter sind nach jeder Leerung zu reinigen und zu desinfizieren.
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Hygieneschleuse ist ein Muss

Unverzichtbar ist im Geflügelstall eine Hygieneschleuse, die eine strikte Trennung zwischen Schwarz- und Weißbereich ermöglicht.

Hier muss man sich umziehen, die Hände waschen und Schuhe sowie Gerätschaften reinigen und desinfizieren können. Hof- und Stallkleidung müssen „vernünftig“ aufbewahrt werden können. Die Einrichtung einer Hygieneschleuse muss nicht viel Geld kosten und erfordert nicht unbedingt viel Platz, es geht auch mit einfachen Mitteln. Wichtig ist auch hier, dass sie täglich „gelebt“ wird.

Lüftungsschächte kontrollieren

Biosicherheit heißt, dass der Geflügelhalter dafür sorgen muss, dass keine Tierseuche in seine Ställe eingeschleppt werden kann.

Ein Problem gerade in älteren Ställen sind oft die Lüftungsschächte. Sie müssen so abgedichtet sein, dass Vögel hierüber nicht in den Stall gelangen können, dass aber auch kein Nistmaterial oder Kot hineinfallen kann. Draht, Gitter oder Netze halten Tiere fern, behindern aber nicht den Luftaustausch.

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Vorsicht beim Ausstallen

Ein potenzieller Gefahrenpunkt ist im Geflügel haltenden Betrieb immer das Ausstallen bzw. in der Hähnchenmast auch das Vorgreifen.

Zusätzliches Personal ist dabei unerlässlich. Der Landwirt muss dafür Sorge tragen, dass das Ausstallpersonal gereinigte und desinfizierte Kleidung trägt oder Einmalkleidung. Er sollte dies auch kontrollieren!

Reinigung und Desinfektion sind auch beim Stall selbst, bei Maschinen und Gerätschaften, aber ebenso beim Stallvorplatz (=Verladeplatz) zu beachten. Das Waschwasser darf nicht einfach in Gräben laufen oder sich auf dem Gelände verteilen. Erreger der Geflügelpest sind dort (bis zu 30 Tage, je nach Witterung) überlebensfähig.

Biosicherheit ist im Interesse aller

Schon allein im Interesse des eigenen Betriebs sollten die geforderten Maßnahmen der Seuchenvorsorge beachtet werden, es steht bei Kürzungen der Tierseuchenkassenzahlungen viel Geld auf dem Spiel. Aber auch im Interesse der Berufskollegen, gerade in einer tierdichten Region, sollte sich jeder Landwirt seiner Verantwortung bewusst sein.

Unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza gibt es aktuelle Infos zum Geflügelpestgeschehen.

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