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Laura Schneider | am

Ratgeber: So steigen Sie in die Pferdezucht ein

Wer anfangen will, Pferde zu züchten, muss vorab viele Fragen klären. Diese Schritte sollten Sie einplanen.

Von A wie Anmeldung im Verband bis Z wie Zuchtbescheinigung  vor dem Einstieg in die Pferdezucht müssen Sie einige Punkte abklären.

1. Mitgliedschaft in einem Zuchtverband

Die Mitgliedschaft in einem Zuchtverband (ZV) oder einer Zuchtorganisation ist die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zucht.

Informieren Sie sich, welcher ZV die jeweilige Rasse betreut. Einige Verbände kümmern sich nur um eine oder wenige Rassen, während andere für mehrere Rassen zuständig sind.

Auf der Website der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) finden Sie eine Liste, die Ihnen hilft, einen passenden ZV zu finden. Allgemeine Informationen über die Verbände finden Sie auf der Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

2. Equidenpass für registrierte Pferde

Für Pferde, die über einen ZV registriert wurden, erhalten Sie einen Equidenpass. Er enthält

  • die Anschrift des ZV,
  • den Vermerk „Equidenpass – Abstammungsnachweis“,
  • und den Passus „Inklusive Zuchtbescheinigung“.

3. Eintragung der Stute in ein Zuchtbuch

Damit Sie für ein Fohlen einen Abstammungsnachweis erhalten, muss die Mutterstute spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens in einem ZV-Zuchtbuch eingetragen sein.

Die Stute sollte dafür ein Mindestalter von drei Jahren haben und Sie müssen die Zuchtbescheinigung vorlegen. Der ZV benotet Körperbau, Schritt, Trab, bei manchen Rassen Galopp und die Korrektheit des Ganges.

Welche Rassen Sie bei der Anpaarung der Stute einsetzen dürfen, steht in den Zuchtprogrammen der verschiedenen Rassen. Diese finden Sie meist auf der Homepage des jeweiligen ZV unter der Rubrik „Satzung“

4. Belege einreichen

Ist eine Stute in einem ZV-Zuchtbuch eingetragen, erhalten Sie zu Beginn jedes Jahres einen Deck-/Besamungsschein. Diesen müssen Sie dem Hengsthalter vor der Bedeckung übergeben. Für nicht eingetragene Stuten nutzen viele Hengsthalter Blankoformulare.

Diese Belege müssen dem entsprechenden ZV meist bis zum Ende des Deckjahres vorliegen. Er erstellt mit den Daten des Deckscheins eine Abfohlmeldung, die Sie im folgenden Jahr erhalten. Bei vielen ZV ist diese Datenübermittlung auch online möglich.

Nach der Abfohlung melden Sie das Geburtsdatum und weitere Informationen über das Fohlen (Geschlecht, Farbe) dem ZV. Diese Daten bilden die Grundlage für die spätere Ausstellung von Zuchtbescheinigung und Equidenpass.

5. Abstammungsnachweis für Fohlen

Die Anforderungen für die Ausstellung eines Abstammungsnachweises oder einer Geburtsbescheinigung unterscheiden sich in den Zuchtprogrammen für die verschiedenen Rassen.

Die Fohlen werden bei Fuß der Mutter einem Beauftragten des ZV vorgestellt. Die Vorstellung beinhaltet die folgenden Schritte:

  • Identifizierung mit Aufnahme von Geschlecht, Farbe und Abzeichen
  • Platzierung eines Mikrochip in der linken Halsseite
  • Vergabe einer 15-stelligen Universellen Equiden-Lebensnummer (UELN)

6. Equidenpass erstellen

Wenn alle Daten aufgenommen wurden, erhalten Sie eine Eigentumsurkunde für das Fohlen und den Equidenpass. Dieser dient zur Identifizierung von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung. Nach dem Tod eines Tieres geht er an den Verband zurück, der ihn ausgestellt hat.

Wenn Sie ein Pferd verkaufen, müssen Sie dem Käufer Equidenpass und Eigentumsurkunde übergeben. Geht das Pferd nur zur Aufzucht oder Ausbildung auf einen anderen Betrieb, betrifft das nur den Equidenpass.

Für Pferde, die nicht durch einen ZV registriert werden, erhalten Sie „Grüne Pässe“. In Niedersachsen ist dafür das VIT in Verden zuständig. Hier können Sie nach der Registrierung bei der Tierseuchenkasse einen Transponder (Mikrochip) bestellen. Ein Tierarzt implantiert diesen und beantragt anschließend den Equidenpass.

Mit Material von Ulrike Struck, LWK Niedersachen

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