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Saisonarbeitskräfte: Finanzielle Hilfe für Höfe
Um einen teilweisen Ausgleich für die Mehrausgaben durch die Unterbringungs- und Hygienevorschriften von Saisonarbeitskräften während der Corona-Pandemie zu erreichen, hat das Land Niedersachsen eine Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen erlassen.
Möglich ist demnach die Gewährung eines Pauschalbetrages von 150 Euro für Saisonarbeitskräfte, die vom 20.03.2020 an mindestens einen Monat ohne Unterbrechung im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig sind.
Antragsberechtigt sind der Richtlinie zufolge landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen. Dazu gehören auch Gartenbaubetriebe mit Schwerpunkt in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte sowie Unternehmen aus dem Fischerei- und Aquakultursektor.
Die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen ist mit der Umsetzung dieses Hilfsprogramms beauftragt worden. Hier gibt es den entsprechenden Antrag sowie umfangreiche Informationen.
Ausgefüllte Anträge nimmt der LWK-Geschäftsbereich Förderung in Hannover entgegen. Die Antragstellung endet am 01.08.2020.