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Schutz vor Waldbrand: "Wir können uns besser vorbereiten"
Als Ausbilder in der Vegetationsbrandbekämpfung weiß Max Scholz nur zu gut: Waldbesitzende sind höchst selten für Waldbrände verantwortlich, doch sie können beim vorbeugenden Brandschutz mitwirken.
Was fällt unter die Bezeichnung "vorbeugender Brandschutz"?
Da gibt es viele Möglichkeiten. Vor allem ist hier der waldbauliche Brandschutz zu nennen, beispielsweise der Wandel von Nadelholz-Monokulturen zu waldbrandresistenteren Wäldern, also Mischwald und im Optimalfall Laubwald sowie die Pflanzung von brandhemmenden Baumarten. Auch das Entfernen von Kronenresten und Totholz an Wegrändern hilft, die Brandlast an diesen strategischen Punkten zu verringern.
Recht einfach umsetzbar und nicht minder wichtig ist die Verbesserung der Ortskunde für die örtlichen Feuerwehren, zum Beispiel in Form von Geländefahrübungen. Die örtliche Einsatzleitung muss im Einsatzfall bei der Planung berücksichtigen können, ob auf einem Weg ein Begegnungsverkehr von Löschfahrzeugen möglich ist oder wo sich Wendemöglichkeiten befinden.
Zudem empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen Feuerwehrübungen anzuregen und zu unterstützen, denn reale Einsatzübungen sind deutlich effizienter, als theoretische.
Wie kann der Waldbesitzer die Löscharbeiten unterstützen?
Ansprechpartner für die Feuerwehren ist der (Kreis-)Waldbrandbeauftragte. Im Idealfall sollte er im Laufe des Einsatzes den Kontakt zu den jeweiligen Waldbesitzern herstellen. Deren Unterstützungseinsatz muss dann unbedingt mit der Feuerwehr abgesprochen werden, um eine unkontrollierte Eigendynamik zu verhindern. Waldbesitzer und/oder Landwirte können oftmals mit ihren Maschinen helfen: z.B. Wassertransport an die Einsatzstelle, Bodenbearbeitung und zum Anlegen von Wundstreifen auf Feldern und Forstmaschinen zur gezielten Bekämpfung von Glutnestern durch Auseinanderziehen von Holzpoltern.
Wer trägt die Verantwortung, wenn dabei ein gesundheitlicher oder maschineller Schaden entsteht?
Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist geregelt, dass ein bei der Unterstützung der Feuerwehr entstandener Schaden durch die Gemeinde zu erstatten ist – immer natürlich unter den gegebenen Bedingungen (vgl. §24 und §35). Unterstützt also beispielsweise ein Nicht-Feuerwehrangehöriger die Feuerwehr nach Absprache bei der Waldbrandbekämpfung, so ist er gesundheitlich über die Feuerwehrunfallkasse und sein Gerät über den kommunalen Schadensausgleich versichert. Das Wichtigste ist jedoch der Eigenschutz! Wir sehen immer wieder den Einsatz von Landmaschinen mit zu geringer Entfernung zum Feuer. Bei der heutigen empfindlichen Technik kann es aufgrund der Hitze schnell zu Ausfällen kommen. Der Fahrzeugführer begibt sich dann in Lebensgefahr. Ein koordinierter Einsatz ist hier das A und O!
Wer ist mein Ansprechpartner vor Ort – sowohl im Einsatz als auch zur Prävention?
In erster Linie gilt der Ortsbrandmeister der örtlichen Feuerwehr als erster Ansprechpartner. Dieser kann bei Bedarf die nächsthöheren Funktionsträger mit einbinden und auch vermitteln. Außerdem zuständig sind der betreuende Förster sowie der jeweilige Waldbrandbeauftragte. Kontaktdaten sind bei der Gemeinde anzufragen.
Was können Waldbesitzende noch aktiv unternehmen?
- Beschrankungen mit einheitlichen Schließmöglichkeiten, wie dem Niedersachsenschloss oder dem Feuerwehrdreikant ausstatten
- Waldzugänge mit Hinweisschildern versehen
- Informieren der Besucher
- Zufahrten auf Befahrbarkeit kontrollieren (z.B. zugeparkt)
- Wegenetz verbessern im Hinblick auf Befahrbarkeit durch schwere Feuerwehrfahrzeuge
- Feuerwehrführungskräften Forstbetriebskarten zugänglich machen, inklusive Erläuterungen zum Beispiel zu Laubwald, befestigten Wege, Ausweichstellen, etc.