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Stalleinbrüche und Hetzkampagnen: Ist PETA gemeinnützig?
Der niedersächsische Landtag lehnt Stalleinbrüche ab. PeTA gerät ins Visier. Aber auch Landwirte selbst.
PeTA: Spenden und spektakuläre Aktionen
Vergangene Woche wurde im niedersächsichen Landtag über den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus!“ beraten. Darin hatte die FDP-Fraktion von der Landesregierung gefordert, dass Verbände nach Verstößen gegen geltende Strafgesetze keine Steuerbegünstigung mehr bekommen.
Hintergrund: Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen als „gemeinnützig“ anerkannt werden und auf diesem Wege steuerliche Erleichterungen, Zugang zu öffentlichen Geldern, wie auch die Möglichkeit Spendenbescheinigungen auszustellen, erhalten.
"Wir haben das am Beispiel der Organisiation PeTA deutlich gemacht, die ein regelrechtes Geschäftsmodell daraus gemacht hat, Spenden einzuwerben, indem spektakuläre Aktionen gestartet werden, bis hin zu Einbrüchen und anderen Straftaten", sagte Hermann Grupe, agrarpolitischer Sprecher der FDP.
"Uns geht es darum, Körperschaften, welche gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich zu rechtfertigen versuchen, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen."
PeTA stark kritisiert - Finanzbehörde zuständig
Die Gemeinnützigkeit von PeTA wurde von der FDP stark infrage gestellt. Denn PeTA sorgte mit Kampagnen, wie „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ in der Vergangenheit für Aufmerksamkeit. In dieser Kampagne wird eine Verbindung zwischen dem Schrecken des Nationalsozialismus und dem Verzehr von Fleischprodukten hergestellt.
Gerichte hatten Teile dieser Kampagne verboten und Rechtsmittel seitens PeTA zurückgwiesen. Zudem würden Repräsentanten und Angestellte von PeTA Gesetzesbrüche, wie Stalleinbrüche, legitimieren, erklärte die FDP. "Eine Organisation, die mit solchen Mitteln agiert, kann niemals gemeinnützig sein."
Der von der FDP vorgelegte Antrag wurde vom Landwirtschaftsausschuss stark verändert. In der nun vom Plenum mit großer Mehrheit angenommenen (und von der FDP abgelehnten) Version wird zwar eingeräumt, dass die Gemeinnützigkeit von PeTA in der Öffentlichkeit diskutiert werde. Zugleich wird aber darauf verwiesen, dass für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit die Finanzbehörden zuständig sind.
Tierschutz in der Landwirtschaft in den Fokus geraten
Der niedersächsische Landtag stellte zudem fest, dass Stalleinbrüche, Hausfriedensbruch sowie jegliche Art von Gewalt gegen Landwirte oder der Aufruf dazu „abzulehnen sind“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Inhaltlicher Schwerpunkt des Antrags ist allerdings ein anderer: Der Tierschutz in der Landwirtschaft. Tierschutzverstöße dürften „nicht hingenommen werden“, heißt es in dem Papier. Der Landtag begrüßte, dass „die Landesregierung konsequent bei den nachgeordneten Behörden darauf hinwirkt, Hinweisen auf Tierschutzverstöße in Nutztierhaltungen wirksam nachzugehen“.
Der Landtag bittet die Landesregierung, auf Bundesebene eine Lösung herbeizuführen, die es ermöglicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich in einer Kriminalstatistik zu erfassen. Wichtig seien auch die Bemühungen der Landesregierung, den Tierschutzplan weiterzuentwickeln und so den Tierschutz in Niedersachsen zu verbessern.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast äußert sich dazu so: "Lassen Sie uns unsere Energie darauf verwenden, die Zukunft gemeinsam so zu gestalten, dass strafbare Einbrüche in Ställe erst gar nicht mehr erforderlich erscheinen."
Fazit
Der Landtag stellt fest:
- Stalleinbrüche, Hausfriedensbruch sowie jegliche Gewalt gegen Landwirte oder der Aufruf dazu sind abzulehnen,
- Tierschutzverstöße dürfen nicht hingenommen werden,
- die Beurteilung der Gemeinnützigkeit obliegt den Finanzbehörden.
Der Landtag begrüßt:
- die Bemühungen der Landesregierung, den Tierschutzplan weiter zu entwickeln und so den Tierschutz in Niedersachsen zu verbessern,
- dass die Landesregierung konsequent bei den nachgeordneten Behörden darauf hinwirkt, Hinweisen auf Tierschutzverstöße in Nutztierhaltungen wirksam nachzugehen.
Der Landtag bittet die Landesregierung:
- den Weg zu einer gesellschaftlich akzeptierten, zukunftsorientierten und tierschutzgerechten Nutztierhaltung weiter zu forcieren,
- auf Bundesebene eine Lösung herbeizuführen, die es ermöglicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich in einer Kriminalstatistik zu erfassen,
- die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den Landvolkverbänden begonnenen Projekte, die dazu dienen, dem Verbraucher Einblicke in eine ordnungsgemäße, rechtskonforme und tierschutzgerechte moderne Nutztierhaltung zu gewähren, weiterhin zu unterstützen,
- den Tierschutzplan 4.0 tierschutzgerecht weiterzuentwickeln.