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Strengere Regeln für Tiertransporte
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium soll die Dauer von Tiertransporten unter bestimmten Voraussetzungen auf viereinhalb Stunden begrenzt werden.
Wie aus einem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Tierschutz-Transportverordnung hervorgeht, soll die Dauer von Tiertransporten innerhalb Deutschlands unter bestimmten Voraussetzungen auf viereinhalb Stunden begrenzt werden.
Diese Zeitbegrenzung solle dann greifen, wenn sich nicht sicherstellen lasse, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung im Aufenthaltsbereich der Tiere eine Temperatur von höchstens 30 °C herrsche.
Bisher lautet die Rechtslage so, dass die Beförderungshöchstdauer von Nutztieren zu einem Schlachthof acht Stunden beträgt. Diese 8-Stunden-Regel kann verlängert werden, wenn zum Beispiel eine Belüftung stattfindet.
Bei Stillstand des LKW erhöht sich Innentemperatur
Das EU-Recht steht strengeren Tierschutzvorgaben für Transporte, die ausschließlich innerhalb eines Mitgliedslandes erfolgen, nicht entgegen.
Die geplante Beförderungshöchstdauer von viereinhalb Stunden korrespondiert dem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge mit gemeinschaftsrechtlichen Sozialvorschriften. Demnach habe ein Fahrer nach einer Lenkdauer von viereinhalb Stunden eine Fahrtunterbrechung von wenigstens 45 Minuten einzulegen.
Bei Stillstand des Fahrzeugs könnten die Temperaturen im Innenraum allerdings deutlich über die Außentemperatur steigen. Nach einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) belaste das die zu transportierenden Tiere vor allem während der Standzeiten.
Klöckner will strenge Regeln durchsetzen
Nach Angaben von Julia Klöckner müsse gerade im Sommer bei hohen Temperaturen vermieden werden, dass den Tieren durch Hitze Leiden zugefügt werde. „Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen“, erklärte die Ministerin.
Der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" geht dieser Entwurf nicht weit genug. Es bleibe völlig unklar, wie nationale Transporte überhaupt kontrolliert werden sollten. Transporte bei Extremtemperaturen von weniger als 5 ° C und mehr als 30 °C dürften überhaupt nicht durchgeführt werden.
Für Schlachttiere sollte der nächstgelegene Schlachthof angefahren werden müssen, und mit dem Transport nicht abgesetzter Jungtiere wie Kälbern in andere EU-Länder müsse endlich Schluss sein, so die Organisation weiter.
Niedersachsen: Keine Nutztiertransporte in Drittländer
Ende Juli hatte bereits das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen die zuständigen Behörden per Erlass angewiesen, Nutztiertransporte in Drittländer mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres nicht mehr zu genehmigen. Als Drittstaaten gelten in der Regel Länder außerhalb der Europäischen Union.