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Tierschutz: Niedersachsens Gänsehalter verpflichten sich freiwillig
Niedersachsens Gänsehalter haben sich freiwillig verpflichtet, künftig verbindliche Mindestanforderungen in Bezug auf den Tierschutz einzuhalten. Werner Wachtendorf hat sie mit erarbeitet.
Die ersten Gänseküken sind gerade frisch eingestallt auf dem Betrieb von Werner Wachtendorf in Ganderkesee, Landkreis Oldenburg. Gänse werden hierzulande draußen gehalten, nur die Aufzucht von drei bis fünf Wochen findet in Ställen statt.
Wachtendorf gehört zu den wenigen größeren Gänsehaltern in Niedersachsen: „Gänse sind ein Nischenprodukt, wenn man die gesamt erzeugte Menge von gut 200.000 Tieren in Niedersachsen sieht“, sagt er.
Nach seiner Einschätzung sind in der freiwilligen Vereinbarung für die Gänsehaltung „praxistaugliche“ Regelungen gefunden worden.
Teil des Niedersächsichen Tierschutzplans
Vor zwei Wochen haben Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, freiwillige Vereinbarungen für die Haltung von Gänsen in unserem Bundesland unterzeichnet. Werner Wachtendorf hat sie mit erarbeitet. Er ist als Vertreter der Gänsehalter seit mehreren Jahren in der Unterarbeitsgruppe „Gänse und Enten“ des Niedersächsischen Tierschutzplans dabei.
Mindestanforderungen geben Sicherheit
Wachtendorf findet es sehr gut, dass es jetzt klare Regelungen für die Gänsehaltung gibt: „Die festgelegten Mindestanforderungen geben Sicherheit für alle Beteiligten, das finde ich sehr wichtig. Sie sind eine Grundlage, wenn es zum Beispiel bei Kontrollen unterschiedliche Meinungen bei Tierhaltern und Veterinärbehörden zur Haltung der Tiere gibt“, sagt er. Beide Seiten haben jetzt Vorgaben, auf die sie sich berufen können.
Das sind die verbindlichen Regelungen für Gänse
In der Gänsehaltungsvereinbarung werden unter anderem geregelt:
- Anforderungen an die Sachkunde,
- regelmäßige Fortbildungsverpflichtung des Halters,
- konkrete Indikatoren für die Eigenkontrolle,
- Futter- und Wasserversorgung,
- Besatzdichten und Unterbringung der Gänse
Zur Vorbeugung vor der Geflügelpest sollen die Betriebe künftig einen Tierseuchenkrisenplan vorhalten.
Stallpflicht für Gänse schwierig umzusetzen
Das Problem bei Letzterem ist, dass Gänse bei ausschließlicher Stallhaltung auf engerem Raum zu Aggressivität neigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen für Gänsehaltungen künftig Ausnahmen von der Stallpflicht, zum Beispiel im Seuchenfall, möglich sein.
Gänsehalter müssen sich schon jetzt Gedanken machen, wie sie dann zum Beispiel einen Kontakt von Wildvögeln zu den Futter- und Wasserstellen der Gänse möglichst verhindern können oder wo zeitweise Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen wären.
Den gesamten Artikel lesen Sie in der LAND & FORST, Ausgabe 19/2020 und in der digitalen Ausgabe.