Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
TÜV für Pflanzenschutzgeräte auch 2020 Pflicht
Der TÜV für Pflanzenschutzgeräte ist auch im Jahr 2020 verpflichtend, trotz Corona-Krise. Jeder Landwirt muss vor Ablauf der Prüfplakette für eine Überprüfung sorgen.
Die Geräte müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Plakette (alle 3 Jahre/6 Kalenderhalbjahre) bei einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft werden. Geräte, die z. B. im 2. Halbjahr 2019 zur Kontrolle mussten (orange Plakette) und für die es versäumt wurde, im letzten Jahr einer Kontrolle vorgestellt zu werden, dürfen ohne gültige Plakette in diesem Frühjahr nicht eingesetzt werden.
Ob in diesem Frühjahr aufgrund der Corona-Situation Gerätekontrollen von allen anerkannten Landmaschinen-Fachbetrieben durchgeführt werden können, liegt in der Entscheidung und Verantwortung der einzelnen Kontroll-Betriebe.
Falls der sonst aufgesuchte Betrieb keine Kontrolle anbietet, muss der Landwirt sich bemühen, in einem anderen anerkannten Betrieb einen Prüfungstermin zu bekommen, auch wenn dieser weiter entfernt ist. In Niedersachsen ist dies aufgrund eines relativ dichten Netzes anerkannter Kontrollbetriebe möglich.
Aufgrund der angespannten Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann es in diesem Jahr gegebenenfalls eine Verlängerungsfrist geben. Dies muss jedoch noch abschließend geklärt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer oder beim Pflanzenschutzamt unter 0511 4005 -2179 oder -2196.